Mietvertrag schnell widerrufen?
Hallo Community,
eine Freundin von mir hat am Montag eine etwas dumme Entscheidung getroffen. Sie hat einen Mietvertrag unterschrieben für eine Wohnung, die eigentlich total renovierungsbedürftig ist. Ich will jetzt nicht auf das Warum eingehen, denn ich verstehe selbst nicht was sie getrieben hat. Normalerweise gilt doch eigentlich ein Widerrufsrecht, diesen hat sie schon gestern telefonisch angekündigt. Nun weigert sich aber der Vermieter, da er die Mängel beheben will. Doch die Wohnung ist total baufällig. Von kaputten Rohrleitungen, versifften Bad, abblätternden Tapeten und und und... ist alles drin. Es würde Monate dauern die gesamten Mängel zu beheben.
Kann sie aus dieser Sache noch hinauskommen? Sie ist noch nicht einmal eingezogen, Nebenkosten können auch keine angefallen sein.
Bitte um eine schnelle Antwort. Danke schön!
9 Antworten
Bei Mietverträgen gibt es kein Widerrufsrecht.
Sie da raus zu lassen ist reine Kulanz des Vermieters.
Je nach dem was im Vertrag steht, muss sie aber bis die Wohnung bezugsfähig ist keine Miete zahlen. Wenn sie jedoch den baufälligen Zustand laut Vertrag akzeptiert hat, wird es ggf. schwer, hier müsste man den Vertrag rechtlich ganz genau prüfen.
Tja einen Mietvertrag unterschreiben ohne Wohnungsbesichtigung macht man nicht auch alle Tage :-P
Man kommt wohl schlecht aus dem Vertrag heraus, außer der Vermieter hat nachweislich bewusst verschwiegen, dass die Wohnung renovierungsbedürftig ist. Das wäre arglistige Täuschung.
https://www.mieterbund.de/index.php?id=635
Was spricht dagegen den Vermieter die Wohnung renovieren zu lassen natürlich mit Mietminderung?
Sie kann form- u fristgerecht kündigen u wird dann vorerst wohl 3 Monate die Miete bezahlen müssen.
Oder evtl ist der Vermieter mit einem "Nachmieter" einverstanden, den sie findet.......
Es gibt kein Widerrufsrecht von Verträgen due man vor Ort unterschreibt!
Das ist ein online recht!
Im Zweifel muss sie kündigen und 3 Monate zahlen
Kann sie aus dieser Sache noch hinauskommen?
Nur durch fristwahrende Kündigung zum frühstmöglichen Termin, was sie zu mindestens drei Monatsmieten und Zahlung der (drei aufeinanderfolgenden) Kaution(sraten) verpflichtet.
Sie ist noch nicht einmal eingezogen, Nebenkosten können auch keine angefallen sein.
Doch, verbrauchsunabhängige wie Versicherung, Grundsteuer, Strassenreinigung usw
Normalerweise gilt doch eigentlich ein Widerrufsrecht, diesen hat sie schon gestern telefonisch angekündigt.
Nein, Mietverträge sind kein Online-Shopping. I. d. R. ist eine Rücktrittsrecht vor Mietbeginn nicht vereinbart, also besteht es auch nicht.
G imager761