Mietvertrag nicht unterschrieben und trotzdem verklagen?
Hallo ihr Lieben,
folgendes Problem:
Ich und mein Verlobter wollten am 18.12 in eine Wohnung ziehen, und sollten auch an diesem Tag den mietvertrag unterschreiben! Ca. einen monat zu vor, haben wir uns bei der Wohngenossenschaft vorgestellt für die Wohnung und ein Tag später den Bescheid bekommen, das wir sie "haben können!". Wir haben jedoch nie irgendwas unterschrieben oder derartiges.
Jetzt, dadurch das es finanzielle schwirigkeiten gab, haben wir am 17.12 dort angerufen, und abgesagt! Sicher nicht die feine englische das einen tag vorher zu tun, ich weiss!
Wie gesagt, wir hatten nicht unterschrieben, und haben heute post vom anwalt bekommen, das wir Schadensersatz in höhe von fast 600 euro bezahlen sollen und die kosten für den Anwalt!
Das ist doch gar nicht möglich, wenn wir nie etwas unterschrieben haben oder?
Bitte helft mir :( nur mit fachlichen antworten bei denen ihr wisst, das sie wirklich stimmen!
Liebe Grüße und danke im vorraus
10 Antworten
So wie Du es formuliert hast, läßt es offen, ob eine Vereinbarung zustande gekommen ist. Nach dem Wortlaut würde ich eher zu ja tendieren, denn die Wohnung wurde besichtigt und zugesagt.Ein Geschäft kommt durch Angebot und deren Annahme zustande. Hier würde auch ein Richter bzw. ein Rechtsanwalt ansetzen.Allerdings muss eine Vertragsanfechtung plausibel sein. Im Zweifel ist derjenige, der die Wohnung gezeigt hat, auch Zeuge. Wenn der Verdacht naheliegt, dass Ihr das noch ein bisschen zu Euren Gunsten beschönigt habt, nämlich, wenn die Genossenschaft sicher davon ausgehen konnte, dass Ihr die Wohnung nehmt, dann habt Ihr keine guten Karten. In dieser Lage ist wichtig, zuerst einmal zu klären, ob die Wohnungsgenossenschaft die mündliche Kündigung, denn dass ist die Absage, akzeptiert hat.Sonst kommen unter Umständen noch weitere Kosten hinzu.
Eigentlich müßte man noch etwas mehr wissen, nämlich: Waren mündlich Mietpreis und Nebenkosten klar vereinbart ? wenn nein, dann ist gleich gar kein Vertrag zustande gekommen, so dass auch Schadenersatz- oder Erfüllungsnsprüche ausscheiden.
Ansonsten dürfte es sich bei der kurzfristigen Absage um eine Verletzung vorvertraglicher Pflichten handeln, die Schadenersatzbegründend ist.
Cityjoe
Verträge können jederzeit auch mündlich geschlossen werden. Der andere Vertragspartner hat Anspruch auf Schadensersatz bei Nichterfüllung, der vereinbarten Leistung. In der Praxis kann es unter Umständen eine Beweisfrage sein, soweit aber die Theorie.
aber wir haben doch gar keinen mündlichen vertrag in dem sinne abgeschlossen,...uns wurde gesagt wir haben die wohnung,....haben gefragt ob wir schon am 18.12 anstatt am 1.1.2010 einziehen können und mehr nicht!
Ein Mietvertrag braucht keine Schriftform. Hier wird natürlich der entstandene Schaden von Euch zurückverlangt. Da habt Ihr vermutlich keine Chance.