Mietvertrag nicht unterschrieben und trotzdem verklagen?

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So wie Du es formuliert hast, läßt es offen, ob eine Vereinbarung zustande gekommen ist. Nach dem Wortlaut würde ich eher zu ja tendieren, denn die Wohnung wurde besichtigt und zugesagt.Ein Geschäft kommt durch Angebot und deren Annahme zustande. Hier würde auch ein Richter bzw. ein Rechtsanwalt ansetzen.Allerdings muss eine Vertragsanfechtung plausibel sein. Im Zweifel ist derjenige, der die Wohnung gezeigt hat, auch Zeuge. Wenn der Verdacht naheliegt, dass Ihr das noch ein bisschen zu Euren Gunsten beschönigt habt, nämlich, wenn die Genossenschaft sicher davon ausgehen konnte, dass Ihr die Wohnung nehmt, dann habt Ihr keine guten Karten. In dieser Lage ist wichtig, zuerst einmal zu klären, ob die Wohnungsgenossenschaft die mündliche Kündigung, denn dass ist die Absage, akzeptiert hat.Sonst kommen unter Umständen noch weitere Kosten hinzu.

Eigentlich müßte man noch etwas mehr wissen, nämlich: Waren mündlich Mietpreis und Nebenkosten klar vereinbart ? wenn nein, dann ist gleich gar kein Vertrag zustande gekommen, so dass auch Schadenersatz- oder Erfüllungsnsprüche ausscheiden.

Ansonsten dürfte es sich bei der kurzfristigen Absage um eine Verletzung vorvertraglicher Pflichten handeln, die Schadenersatzbegründend ist.

Cityjoe

Verträge können jederzeit auch mündlich geschlossen werden. Der andere Vertragspartner hat Anspruch auf Schadensersatz bei Nichterfüllung, der vereinbarten Leistung. In der Praxis kann es unter Umständen eine Beweisfrage sein, soweit aber die Theorie.

aber wir haben doch gar keinen mündlichen vertrag in dem sinne abgeschlossen,...uns wurde gesagt wir haben die wohnung,....haben gefragt ob wir schon am 18.12 anstatt am 1.1.2010 einziehen können und mehr nicht!

Ein Mietvertrag braucht keine Schriftform. Hier wird natürlich der entstandene Schaden von Euch zurückverlangt. Da habt Ihr vermutlich keine Chance.