Mietvertrag nach 3 Tagen wieder kündigen?

8 Antworten

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Wenn es ein unbefristeter Vertrag ohne Kündigungsverzicht ist kannst Du ihn gleich wieder kündigen.

Das wäre jetzt, sofern Deine Kündigung spätestens am 4. Mai beim Vermieter ist zum 31.7. möglich.

Ein Widerrufsrecht, wie hier gerne geraten wird, gibt es bei Mietverträgen nicht.

Die viel zitierte Nachmieterstellung kann eine Lösung sein, muß es aber nicht. Da der Vermieter alle vorgeschlagenen Kandidaten ablehnen kann.

Kündige diese Wohnung aber erst wenn Du den Vertrag für die andere in trockenen Tüchern hast.

Natürlich kannst du deinen Mietvertrag ordentlich mit Dreimonatsfrist kündigen, sofern kein beiderseitiger Kündigungsverzicht vereinbart wurde. Deine Kündigung bis zum 3. Mai beim Vermieter eingehend, wäre am 31. Juli Mietvertrag und Zahlungspflicht beendet.

Ob du die größere und schönere Wohnung zum halben Preis dann in 12 Wochen auch bekommst oder monatelang zwei Wohnungen bezahlen willst und kannst?

G imager761

Du musst die Kündigungsfristen beachten. In der Regel 3 Monate zum Monatsende. Im Regelfalle würde es auch reichen, wenn du einen Nachmieter suchst, der dann die Wohnung nimmt. Dann kannst du auch ab dem Zeitpunkt raus, zu welchem Datum er den Vertrag macht.

Natürlich kannst du jederzeit kündigen. Du musst nur die Kündigungsfrist einhalten. Sollte im Mietvertrag geregelt sein, ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.

Klar kannst Du den kündigen - unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfrist von idR. 3 Monaten.