Mietvertrag Mietzins?

5 Antworten

Im BGB wirst du "Mietzins" nicht finden. Das ist eine längst überholte Bezeichnung für Miete. In diesem Fall "Gesamtmiete".

Auch die Forderung, dass der Eingang der Miete auf dem Konto desVermieters bis 3. Werktag sein muss, ist rechtswidrig und damit unwirksam. Es gilt: Bis 3-. WT gezahlt/angewiesen.

Der Fertiger dieses Mietvertrages sollte sich am deutschen Mietrecht orientieren und keine Eigenschöpfungen verwenden.

Durch den ratifizierten Mietvertrag übergibt der Eigentümer/Vermieter die Mietsache an den Mieter und erhält dafür den "Mietzins". Es hat sich in Deutschland eingebürgert dazu "Miete" zu sagen.

In dem hier dargestellten Mietvertrag ist mit Mietzins die Gesamtmiete p.m. gemeint. Das heißt Grundmiete + Betriebskostenanteile >>> Die BK werden hier Nebenkosten genannt.

Da hier keine Zahlen im Vordruck zu sehen sind, bleibt unklar, ob nun Betriebskostenvorauszahlungen oder Pauschalen für die BK in der Gesamtmiete enthalten sind.

Übrigens kann der Hauptmieter als Vermieter seinen Mietvertrag nicht in den Untermietvertrag integrieren. Ich behaupte, dass der Untermietvertrag nur mit einer Pauschale für die BK vreinbart werdenkann, da es keine Messeinrichtungen gibt, die nur den Verbrauch des Untermieters getrennt vom Verbrauch des Hauptmieters feststellen können.

Das ist doch lediglich der (noch) nicht ausgefüllte und nicht unterzeichnete Mietvertrag (Selbstschöpfung des Vermieters. Deshalb sind deine Bedenken hier irrational bzw.gegenstandslos.

@albatros

Das gilt dann auch für deinen Kommentar. Ich wollte nur vorbeugen. "Irrational" ist ein starkes Wort und grenzt an Diffamie.

@Gerhart

dann vergiss das wort

Mietzins ist ein etwas veralteter Begriff für die zua zahlende Miete bzw. Gesamtmiete.

Ist in Österreich das Wort für Warmmiete (glaube ich).

Brutto- und Nettomietzins

Im Detail wird der Mietzins (die Miete) zweierlei verwandt: Zum einen unterscheidet man den Nettomietzins, der die zu entrichtende Kaltmiete ohne Nebenkosten betitelt. Die Nebenkosten werden monatlich auf die Kaltmiete aufgeschlagen. Sie fallen für beispielsweise Grundsteuer, Reinigungsarbeiten, Gartenarbeiten an.

Zum anderen gibt es den sogenannten BruttomietzinsDieser ergibt sich aus der Summe von Kaltmiete und Nebenkosten. Im allgemeinen Sprachgebrauch nennt man diese Zahl auch Warmmiete.

https://www.mineko.de/mietzins/#:~:text=Der%20Mietzins%2C%20sprich%20die%20Miete,f%C3%BCr%20den%20Gebrauch%20einer%20Mietsache.