Mietvertrag kündigen aufgrund von Lärm Allbau

6 Antworten

Eure Chancen stehen schlecht - ihr könnt wegen des Baulärms die Miete mindern - und fristgemäß jetzt zum Ende Juni 13 kündigen.

Wegen des Schädlingsbefalls wendet euch schrifllich an den Vermieter mit Fristsetzung.

Untertreibe doch bitte nicht. :-)

Die Chancen sind fast bei Null.

@johnnymcmuff

Ok, die Chancen stehen bei fast Null für eine fristlose Kündigung. Die Bauarbeiten am Nachbarhaus hat zwar der VM nicht zu vertreten, sie sind allerdings trotzdem ein Grund für eine Mietminderung - da haben die Mieter sehr große Rechte. Der VM muss eine solche Mietminderung (die er eben nicht verursacht hat) hinnehmen.

Wenn im Nachbarhaus gebaut wird, muss Euch das nicht angekündigt werden und es ist kein Grund zur Mietminderung. Die laute Bauphase geht schnell vorbei und eine Kindertagesstätte wertet im Allgemeinen eine Wohnumgebung eher auf statt ab. Was wollt ihr eigentlich?

@bwhoch2

Wenn im Nachbarhaus gebaut wird, muss Euch das nicht angekündigt werden und es ist kein Grund zur Mietminderung.

Ach dann sind diese Urteile also falsch oder man kann keine Mietminderung mehr machen?

50% Lärmbelästigung durch Bauarbeiten am Nachbarhaus OLG Hamm ZMR 1983, 273

25% erheblicher Baulärm in einem Neubaugebiet AG Darmstadt WuM 1984, 245

@johnnymcmuff

Vorliegen eines Mangels Es ist also zunächst erforderlich, dass überhaupt ein Mangel vorliegt. Allein sein objektives Bestehen löst die Mietminderung aus. Weder muss der Vermieter den Mangel verschuldet oder sonst wie zu vertreten haben, noch muss der Mieter den Vermieter in Verzug setzen. Es handelt sich mehr oder weniger um eine „Garantiehaftung“ des Vermieters.

Ein Mangel liegt also auch dann vor, wenn der Fehler nicht von der Mietsache selbst ausgeht, sondern durch Einwirkung auf die Mietsache entsteht. Hierzu gehören auch Beeinträchtigungen, die in § 906 Abs. 1 BGB beschrieben sind, also auch die Zuführung von Geräuschen. Es ist grds. unerheblich, ob der Baulärm dadurch entsteht, dass der Vermieter in dem Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet, Bauarbeiten vornimmt, oder ab die Bautätigkeit auf Nachbargrundstücken stattfindet.

http://www.rechtsportal.de/Mietrecht/Aktuelles/Mietminderung-bei-Baulaerm

Das sind kein Gründe für eine fristlose/ außerordentliche Kündigung.

Mietminderung manch Mäöngelanzeige ist jedoch möglich.

Gekündigt wird so oder so, jedoch wäre es toll wenn wir flexibler uns chneller hier weg kommen könnten.

Sie werden wohl mit den gesetzlichen fristen kündigen müssen.

Lärmbelästigung, die nach dem Mietvertrag erhöht auftritt, ist ein fristloser Kündigungsgrund!

Steht wo geschrieben?

@anitari

Im Gesetzbuch unter Schutz vor Lärmbelästigung!

@Iwanttobelieve

Lärm, der nach Vertragsabschluss, durch Vermietung an lärmende Mieter, auftritt gilt als Umweltverschmutzung, die dem Mieter nicht bekannt war und berechtigt zur fristlosen Kündigung, da Lärm als Umweltverschmutzung deklariert ist und eine Wohnung somit unbewohnbar machen kann!

Wir haben eine WG und kommen unter in einem Stdudentenwohnheim. Man bekommt meißt nur Plätze am Anfang des Semesters, was ja im April ist. Eine Zusage habe ich. Einen Grund für den Auszug liegt doch klar auf der Hand. Eine Kindertagestätte mit 60-100 Kindern ist sehr laut. Ich arbeite in der Nachtschicht zusätzlich und werde dann nicht zu Schlaf kommen. Ich bin nicht Kinderfeindlich, absolut nicht und finde es gut das eine errichtet wird. Deshalb bin ich auf der der Suche nach einer neuen bleibe,

Um es zusammenzufassen,

  • als Mieter habe ich nicht das Rech t meinen Vertrag zu kündigen, wenn eine Kindertagestätte in bewohnten Haus errichtet wird.
  • ist der Schädlingsbefall auch kein Grund

Das ist sehr Schade, wie ich das sehe sind das unheimlich viele Rechte beim Vermieter und sehr wenig beim Mieter.

Den Vertrag kannst Du natürlich kündigen. Fristlos aber nur bei ganz wichtigen/schweren Gründen die der Vermieter zu verschulden hat.

Umgekehrt ist das übrigens auch so.

Um es auf den Punkt zu bringen

  • Was kann der Vermieter für die Kita?
    • Was für die Schädlinge? Wenn doch mußt Du ihm das nachweisen.

wie ich das sehe sind das unheimlich viele Rechte beim Vermieter und sehr wenig beim Mieter.

Dann kennst Du das Mietrecht nicht wirklich.

@anitari

Was der Vermieter für die Kita kann?! Eine seltsame Frage. Er vermietet doch die Räumlichkeiten?! Und ja, ich kenne mich im Mietrecht nicht aus, deshalb bin ich hier. lg

@BadJanaka

Eine seltsame Frage.

Mag Dir vielleicht so erscheinen und ist evtl. aus Deiner Sicht auch verständlich, aber ein Mieter kann nur außerordentlich (fristlos) kündigen wenn die Wohnung unbewohnbar und der Vermieter dafür verantwortlich ist.

Die Kita ist in Deinen Augen sicher sehr störend, macht aber die Wohnung nicht unbewohnbar.

Zusammenfassend würde ich sagen, Ihr habt eine neue Bleibe, die ihr ab April beziehen wollt, aber Euch stört, dass ihr dann 3 Monate lang doppelte Miete bezahlen muss. Das ist vermutlich der einzig wirkliche Grund, warum ihr jetzt eine fristlose Kündigung an den Haaren herbei ziehen wollt.

Was an einem Mietrecht schlecht sein soll, dass sich in einem dicht besiedelten Land nicht an jedem Furz in der Nachbarschaft stört und ein Mindestmaß an Toleranz fordert, ist nicht nachvollziehbar. Dass außerdem jeder Mieter, wenn er nicht gerade freiwillig auf Zeit auf sein Kündigungsrecht verzichtet, bereits nach 3 Monaten aus seiner Wohnung raus sein kann, während ein Vermieter kaum eine Chance hat, ein Mietverhältnis "normal" zu beenden, ist ebenfalls nicht gerade als ausgesprochen vermieterfreundlich anzusehen, obwohl ich selbst als Vermieter nichts gegen diese Regelung habe.