Mietvertrag kam nicht zustande, dennoch eine Kündigung schreiben?
Hallo zusammen,
ich (Vermieter) hatte für den 01.01.19 einen Mietvertrag geschrieben, dieser wurde auch von den zukünftigen Mietern vorher unterschrieben. Leider kam es am im Dezember zu einem Brand im Dachstuhl, daher bin ich selbst in die Mietwohnung gezogen. Nach Rücksprache mit den Mietern, wurde mündlich vereinbart, dass Sie aufgrund der Vorfälle erst am 01.02 einziehen können. Ich habe alle Räume renoviert und aufbereitet und war soweit dafür startklar. Nun kam in der ersten Januar Woche der Kaminkehrer, der sagte der Holzofen müsse stillgelegt werden, aufgrund der Feinstaubbelastung. Die Wohnung kann man sich vorstellen, wie einen langen Gang. Der Holzofen ist in der Küche und diese befindet sich genau in der Mitte der Wohnung. Der Holzofen muss komplett erneuert werden im Sommer (Innen wie Außen). Ich habe dies alles am 06. Januar den Mietern mitgeteilt (telefonisch) und gesagt, dass es mit der Mietwohnung nichts mehr wird. Dies wurde mir auch mit einem Okay soweit bestätigt und bedankte sich für die Info. Gestern bekam ich nun eine Nachricht, wann Sie denn mit dem Einzugstermin rechnen können? Das Thema war allerdings für mich erledigt, da die Umbauarbeiten erst im Sommer beginnen und vorher der Wohnung durch die Kälte mehr als ausgekühlt ist. (Keine Gas oder Zentralheizung vorhanden) (Aussage der Ofenfirma: Solange ist die Wohnung nicht bewohnbar).
Muss ich nun noch eine schriftliche Kündigung bzw. Auflösung schreiben? Das Mietverhältnis wie es im ursprünglichen Vertrag (für den 01.01) ist nie Zustande gekommen. Telefonisch wurde es mir vom "fast" Mieter auserdem bestätigt
9 Antworten
- Du hast einen Mietvertrag
- Du leistest Schadenersatz für Mehraufwendungen durch die Mieter. Denn der Brand war ja kaum deren Schuld. Die können auch ins Hotel ziehen ????
- Du stellt die Wohnung bereit
Dein Haus und deine Wohnung sind dein Problem. Biete den Mieter "Geld" an wenn Sie den Vertrag beenden. Denn anders wirst du die nicht los. Man kann nicht einfach "Kündigen"
Einen "Holzofen" zu erneuern geht auch schnell
Sobald der Mietvertrag von beiden Parteien unterschrieben ist, ist er auch zustande gekommen. Allerdings konnte er bisher nicht vollzogen werden. Der Mieter hat nach wie vor Anspruch auf Erfüllung (hier zu einem späteren Zeitpunkt, da zum (vereinbarten) Mietbeginn die Wohnung nicht bezogen werden konnte.
Der Mieter hat theoretisch Anspruch auf Schadenersatz für alle Aufwendungen wegen der verspäteten Bezugsmöglichkeit.
Du kannst evtl. über deine Gebäudeversicherung diese ersetzt (reguliert) bekommen.
Eine Kündigung der Wohnung deinerseits sähe ich als unzulässig, der Mieter hat sich nichts zu schulden kommen lassen.
Du hast bei so einem Hickhack alles nur mündlich vereinbart? Oh Mann..
Hol Dir dringend Rat und Hilfe bei einer Vermieterberatung.
Ich bin sonst auch ein Freund der mündlichen Absprache aber Deine zukünftigen Mieter scheinen ja jetzt auf diese Wohnung und den Vertrag zu pochen.
Das kann ich auch nachvollziehen, denn sie müssen evtl. ja auch aus der alten Wohnung raus.
Falls es nur ein Missverständnis ist, kannst Du das telefonisch klären. Aber wenn es dann wieder nicht "verstanden" wird, kann es für Dich teuer werden.
Die zukünftigen Mieter haben einen unterschriebenen Mietvertrag aber Du hast die Wohnung nicht zur Verfügung gestellt. Damit kommen evtl. Ansprüche der Mieter auf Dich zu (Ersatzunterkunft).
Offenbar hätten diese Leute trotz Aufschub diese Wohnung ganz gerne. Schreib Ihnen doch einfach, dass es frühestens Sommer wird, bis man dort wohnen kann und ob sie unter diesen Umständen noch immer interessiert seien.
Wenn sie das bejahen, kannst Du ihnen ja mitteilen, dass sie nach erfolgter Sanierung von Dir hören werden.
Schreib sicherheitshalber nochmal, dass der bereits unterzeichnete Mietvertrag gegenstandslos geworden ist.
lg Lilo
Schreib sicherheitshalber nochmal, dass der bereits unterzeichnete Mietvertrag gegenstandslos geworden ist.
Das wäre unwirksam, weil rechtswidrig. Mit Unterzeichnung des MV ist er rechtswirksam geschlossen worden.
hast Du denn den Mietvertrag auch unterschrieben ?
Wenn nicht, ist kein Mietvertrag zustande gekommen - eine einseitige Willenserklärung seitens der potentiellen Mieter hat keine Rechtsgültigkeit
Das sind keine "potentiellen" Mieter, denn nach beiderseitiger Vertragsunterschrift sind die Mieter "Mieter". Welche einseitige Willenserklärung der Mieter soll denn hier vorliegen?