Mietvertrag kam nicht zustande, dennoch eine Kündigung schreiben?

9 Antworten

  1. Du hast einen Mietvertrag
  2. Du leistest Schadenersatz für Mehraufwendungen durch die Mieter. Denn der Brand war ja kaum deren Schuld. Die können auch ins Hotel ziehen ????
  3. Du stellt die Wohnung bereit

Dein Haus und deine Wohnung sind dein Problem. Biete den Mieter "Geld" an wenn Sie den Vertrag beenden. Denn anders wirst du die nicht los. Man kann nicht einfach "Kündigen"

Einen "Holzofen" zu erneuern geht auch schnell

Sobald der Mietvertrag von beiden Parteien unterschrieben ist, ist er auch zustande gekommen. Allerdings konnte er bisher nicht vollzogen werden. Der Mieter hat nach wie vor Anspruch auf Erfüllung (hier zu einem späteren Zeitpunkt, da zum (vereinbarten) Mietbeginn die Wohnung nicht bezogen werden konnte.

Der Mieter hat theoretisch Anspruch auf Schadenersatz für alle Aufwendungen wegen der verspäteten Bezugsmöglichkeit.

Du kannst evtl. über deine Gebäudeversicherung diese ersetzt (reguliert) bekommen.

Eine Kündigung der Wohnung deinerseits sähe ich als unzulässig, der Mieter hat sich nichts zu schulden kommen lassen.

Du hast bei so einem Hickhack alles nur mündlich vereinbart? Oh Mann..

Hol Dir dringend Rat und Hilfe bei einer Vermieterberatung.

Ich bin sonst auch ein Freund der mündlichen Absprache aber Deine zukünftigen Mieter scheinen ja jetzt auf diese Wohnung und den Vertrag zu pochen.

Das kann ich auch nachvollziehen, denn sie müssen evtl. ja auch aus der alten Wohnung raus.

Falls es nur ein Missverständnis ist, kannst Du das telefonisch klären. Aber wenn es dann wieder nicht "verstanden" wird, kann es für Dich teuer werden.

Die zukünftigen Mieter haben einen unterschriebenen Mietvertrag aber Du hast die Wohnung nicht zur Verfügung gestellt. Damit kommen evtl. Ansprüche der Mieter auf Dich zu (Ersatzunterkunft).

Offenbar hätten diese Leute trotz Aufschub diese Wohnung ganz gerne. Schreib Ihnen doch einfach, dass es frühestens Sommer wird, bis man dort wohnen kann und ob sie unter diesen Umständen noch immer interessiert seien.

Wenn sie das bejahen, kannst Du ihnen ja mitteilen, dass sie nach erfolgter Sanierung von Dir hören werden.

Schreib sicherheitshalber nochmal, dass der bereits unterzeichnete Mietvertrag gegenstandslos geworden ist.

lg Lilo

Schreib sicherheitshalber nochmal, dass der bereits unterzeichnete Mietvertrag gegenstandslos geworden ist.

Das wäre unwirksam, weil rechtswidrig. Mit Unterzeichnung des MV ist er rechtswirksam geschlossen worden.

hast Du denn den Mietvertrag auch unterschrieben ?

Wenn nicht, ist kein Mietvertrag zustande gekommen - eine einseitige Willenserklärung seitens der potentiellen Mieter hat keine Rechtsgültigkeit

Das sind keine "potentiellen" Mieter, denn nach beiderseitiger Vertragsunterschrift sind die Mieter "Mieter". Welche einseitige Willenserklärung der Mieter soll denn hier vorliegen?