Mietvertrag gekündigt wegen Renovierung ist das zulässig?

7 Antworten

Gestern hatten wir völlig unerwartet Post von einem Anwalt im Briefkasten, der in Vertretung für unseren Vermieter das Mietverhältnis zum 30.6. gekündigt hat. Der Grund: Anstehende Renovierungsarbeiten. 

Das ist aber kein Grund um wirksam kündigen zu können.

Ich als Laie dachte seither immer, dass es nicht möglich ist, einen Mieter "einfach so" zu kündigen.

Ist es auch nicht. Auch das hier ein Anwalt das Kündigungschreiben verfasst hat bedeuetet nix, denn der Anwalt macht das, was sein Auftraggeber wünscht und der Anwalt weiß mitz Sicherheit, dass die Kündigu ng nicht rechtens ist.

Aber mancher Mieter wird wohl glauben, dass es rechtens ist, wenn ein Anwalt was schreibt.

 Oder ist die "Renovierung" ein guter Grund? 

Eine Verwertungskündigung wäre z.B. ein Gru nd, liegt aber hier nicht vor.

müssen wir zum 30.6. wirklich ausziehen oder haben wir eine Chance, den Zeitraum zumindest zu verlängern, um was Passendes zu finden?

Ihr müsst weder ausziehen noch widersprechen.

Soll er versuchen zu klagen, dann wird er eines Besseren belehrt.

MfG

Oder ist die "Renovierung" ein guter Grund?

Nein, die Kündigungsgründe für einen Vermieter ergeben sich aus § 573 BGB. Eine Kündigung wegen Sanierung ist nicht möglich.

Wer hat hier also Recht- müssen wir zum 30.6. wirklich ausziehen oder haben wir eine Chance, den Zeitraum zumindest zu verlängern, um was Passendes zu finden?

Nein, Ihr müsst nicht ausziehen.

Möchte der Vermieter sanieren, muss er das entweder im bewohnten Zustand tun (dann könnt Ihr ggfs. sogar die Miete mindern) oder er muss Euch für den Zeitraum der Sanierung eine Ersatzunterkunft stellen.

Das ist kein gesetzlich zulässiger Kündigungsgrund.

Kündigung also unwirksam. Reaktion, wie z. B. Widerspruch, unnötig.

Die Begründung "Anstehende Renovierungsarbeiten" insbesondere von einem Anwalt erscheint mit mehr als fragwürdig.

Für eine rechtsverbindliche Beratung solltest du dich umgehend an den Mieterbund bzw. dem Mieterverein wenden. Zwar musst du dort Mitglied (für ein Jahr) werden, allerdings bekommst du von Fachanwälten entsprechende Unterstützung u.U. auch vor Gericht.

Da wir nicht den exakten Wortlaut deines Mietvertrags kennen und auch nicht wissen ob die Kündigung nicht doch das Final eines seit längerem schwelenden Konflikts ist oder ob ein Investor deine Bude Luxussanieren will, können wir die hier leider keine endgültige Empfehlung aussprechen, die ggf. vor Gericht von Relevanz wäre.

" Anstehende Renovierungsarbeiten." sind kein Kuendigungsgrund. Aber es kann gut sein, dass es besser ist auszuziehen. Denn kann ja sein, der macht wirklich alles neu: BAD, WC mit zu und ableitungen, Kueche, das ganze Programm. Gleichzeitig drin wohnen geht. Ist aber mit viel Dreck verbunden. Danach gibt es dann eine feste Mieterhoehung. 

Aber - einen Grund dich rauszuwerfen ist das nicht. Da nimm dir mal einen Fachanwalt und widerspreche der Kuendigung. 

Dann sei schlau, biete ihm den Auszug freiwillig an, gegen Kostenuebernahme des Umzugs und vielleicht hat er eine nette Ersatzwohnung. 


anitari  31.03.2015, 09:43

und widerspreche der Kuendigung. 

Klar, dann wird der Vermieter nach einem zulässigen Grund suchen, evtl. finden und eine wirksame Kündigung nachschieben.