Mietvertrag gekündigt wegen Bohrungen für neuen Internetanschluss?

Was für Bohrungen sind denn ausgeführt worden?

Keine. Ich frage ja nur so :)

Eine Bohrung für einen Dübel, an dem die Fritzbox hängt, oder soll es eine 200er Kernbohrung durch die Decke geben? Bohrung ist nicht gleich Bohrung.

Naja, ich habe eher so ein paar Bohrungen Im keller gedacht, für den Kasten

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bauliche Maßnahmen an der Mietsache unterliegen grundsätzlich der Zustimmungspflicht des VM. Insofern kann sich daraus je nach Tragweite ein Kündigungsgrund ergeben; ob der sich gerichtlich durchsetzen ließe, steht auf einem anderen Blatt.

Zwar kann der VM grundsätzlich dem Mieter es nicht verwehren, wenn dieser auf eigene Kosten einen Internet- oder Telefonanschluss legen lässt, aber sofern ein solcher vorhanden und nutzbar ist, sieht die Sache anders aus. Geht es nämlich nur darum, zusätzlich zu einem bestehenden Anschluss einen weiteren alternativen Zugang zu schaffen, dann kann dies der VM sehr wohl verweigern. Und wenn es sich dabei um einen Kabelanschluss handelt, muss der ja vom AUP im Keller bis zur Wohneinheit des Mieters verlegt werden - quer durch alle Etagen und optional womöglich noch als Auf- anstelle von Unterputz (sofern kein Leerrohr verfügbar).

Bauliche Maßnahmen an der Mietsache unterliegen grundsätzlich der Zustimmungspflicht des VM

Stimmt so nicht. Es gibt solche mit Zustimmungserfordernis und solche ohne.

@albatros

OK, vom berühmten "Nagel in der Wand" etc. hätte ich jetzt mal abgesehen ;-)
Aber etwa das Durchbohren von Außenwänden resp. Wänden, die zum Gemeinschaftseigentum zählen, dürfte sicher jenseits der mietvertragsüblichen Nutzung liegen.

Naja. Im Vertrag wird stehen das du keine baulichen Maßnahmen ohne die Zustimmung des Vermieters durchführen darfst. Da du dagegen verstoßen hast wird er dir auch Kündigen dürfen.

Diese Klausel wäre unwirksam.

Sachbeschädigungen am Mietgegenstand sind einem Mieter in keiner Weise gestattet.

Eine Kündigung könnte von daher gerechtfertigt sein.

Bauliche Veränderungen dürfen NUR mit Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden.

Da du ihm aber nichtmal mitgeteilt hast, was du Alles vorhast, hast du den Mietvertrag gebrochen und sein Vertrauen missbraucht.

Dass er dir eine 2. Chance gibt, ist daher unwahrscheinlich.

Woher ich das weiß:Recherche
Bauliche Veränderungen dürfen NUR mit Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden

Nicht alle!

@albatros

Wirklich? Kannst du Beispiele nennen?

@Jack19X1

Laminat verlegen, Trockenwand einbauen u.v.a.m.

@albatros

Das glaube ich weniger: Auch solche baulichen Veränderungen führen zur Kündigung, wenn man sie weder bekanntgibt noch auf Zustimmung wartet.

.

@Jack19X1

Bauliche Veränderungen ohne Zustimmung des Vermieters

Bauliche Veränderungen ohne Eingriff in die Substanz benötigen in der Regel keine Einwilligung des Vermieters. Das gilt beispielsweise für:

  • Farbwahl und Gestaltung von Wänden und Boden, die sogenannten Schönheitsreparaturen, 
  • Einbau von zusätzlichen Steckdosen, 
  • Erneuerung eines Wasch- oder WC-Beckens,
  • Einbau eines Türspions,
  • Montage eines Fensterlüfters,
  • Erstellen eines Telefonanschlusses,
  • Entfernen von Türzargen und Einbauschränken,
  • Aushängen von Zimmertüren,
  • Anbringen von Dübeln im angemessenen Umfang,
  • sowie den Austausch der Einbauküche.
@albatros
Bauliche Veränderungen ohne Eingriff in die Substanz benötigen in der Regel keine Einwilligung des Vermieters.

Und genau da habe ich dich:

In den meisten Mietverträgen steht oft, dass die Wohnung in dem Zustand zurückgegeben werden muss, wie sie vorgefunden wurde.

Und/Oder dass bauliche Veränderungen gemeldet werden müssen bzw. nur durch Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden dürfen.

Wer den Mietvertrag also bricht, muss sich über eine Kündigung nicht wundern. Denn offensichtlich war das hier der Fall, sonst gäbe es diese Frage hier gar nicht.

@Jack19X1
In den meisten Mietverträgen steht oft, dass die Wohnung in dem Zustand zurückgegeben werden muss, wie sie vorgefunden wurde.

Das ist korrekt. Deshalb darf der Mieter trotzdem bestimmte (wieder rückgängig machbare) bauliche Veränderungen durchführen. Er muss nur diese wieder entfernen.

@albatros
Und/Oder dass bauliche Veränderungen gemeldet werden müssen bzw. nur durch Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden dürfen.

Du hast sein Eigentum vorsätzlich beschädigt ...

Der Rest sollte im Mietvertrag stehen