Mietvertrag erstellen bei Hartz IV-Empfänger

6 Antworten

wie anitari schon sagte, einfach beim zuständigen jobcenter anrufen und erkundigen, wie hoch die miete sein darf. das ist nämlich von stadt zu stadt verschieden. oder mal google befragen, viele ämter haben sowas online eingestellt.

dort wird auch raus zu finden sein, wie hoch die warmmiete sein kann, damit das amt die übernimmt

Die akzeptablen Kosten erfahrt ihr aus dem örtlichen Mietspiegel. Wenn ihr da eine mittlere Wohnlage nehmt, geht das OK

Die Nebenkosten könnt ihr anfangs eigentlich nur schätzen. Der Vorbesitzer spielt da auch nicht immer mit offenen Karten.

Aber auch die Nebenkostennachzahlung wird ja von der Grundsicherung gedeckt.

wir haben vor uns ein Haus zu kaufen welches eine Einliegerwohnung besitzt. Diese Einliegerwohnung möchten wir an meine Eltern vermieten welche Hartz IV Empfänger und Empfänger von Grundsicherung sind. Meine Frage wäre, wie hoch darf die Karlmiete und die Warmmiete für beide sein, die Wohnung hat 60qm?

Google : Harald Thome örtliche Richtlinien und dann auf die Stadt oder Gegend klicken und den Text lesen.

Oder Deine Eltern fragen bei ihrem Sachberabeiter vom Jobcenter nach.

wie hoch darf die Karlmiete und die Warmmiete für beide sein, die Wohnung hat 60qm?

Beim für den Wohnort zuständigen Amt nachfragen.

Ich benötige ja genaue Summen aber da wir ja selber erst einziehen haben wir ja keine Erfahrungen bezüglich der gesamten Nebenkosten

Genaue Summen geht nicht. Nur monatliche Vorauszahlungen.

Heizkosten Pi mal Daumen 1 - 1,50 € pro m²

Übrige Nebenkosten etwa 1 € pro m².

Die Eltern (Harz 4) müssen bei Umzug in eine neue Wohnung dafür die Erlaubnis beim JC einholen. Dazu werden in der Regel drei Wohnungsangebote vorzulegen sein. Daraus ersichtlich, wie hoch die Kosten für Unterkunft und Heizung sind. Das JC genehmigt dann, wenn die Kosten angemessen sind. Da für gibt es entsprechende Regelsätze die dort erfragt werden können.