Mietvertrag, ein Jahr Verzicht auf Kündigung, Fristen?

8 Antworten

Da steht ganz klar, dass die Kündigung erst nach Ablauf eines Jahres möglich ist. Das Mietverhältnis würde am 31.10. enden, wenn die Kündigung bis zum 3. Werktag im August beim Vermieter eingegangen ist. Das wäre der frühestmögliche Kündigungszeitpunkt.

Die Formulierung: "Eine Kündigung ist somit erstmals nach Ablauf
eines Zeitraums von einem Jahr mit der gesetzlichen Frist zulässig.

Zum Verständnis: Heißt das jetzt, ich kann erst nach dem 01.08.2016 kündigen und die 3 Monate Kündigungsfrist laufen ab da, bis Ende Oktober"


Genau das - vorausgesetzt, die schriftliche Kündigung datiert frühstmöglich vom 01.08 und würde spätetstens am 03.08. in dem Emfangsbereich des Vermieters gelangen. Da wäre DHL-ExpressEasy mit kostenloser Option "Briefkastenzustellung" durchaus zielführend :-)

G imager761


Wenn dort steht, dass eine Kündigung erstmals nach Ablauf der Frist zulässig ist, bedeutet das, dass Du am 01.08.2016 erstmals eine Kündigung einreichen kannst.

Hierzu kommen dann noch die gesetzlichen Fristen, so dass eine Kündigung zum 31.10.2016 möglich ist.

Eine Beendigung wäre nur dann zum 31.07.16 möglich gewesen, wenn im Vertrag stehen würde: "Eine Kündigung ist somit erstmals zum Ablauf eines Zeitraums von einem Jahr zulässig."

DH - gut zu lesen, dass wenigstens noch einige der deutschen Sprache mächtig sind und einer Fristen korrekt berechnen kann.

Heißt das jetzt, ich kann erst nach dem 01.08.2016 kündigen und die 3 Monate Kündigungsfrist laufen ab da, bis Ende Oktober

Heißt es. Besser gesagt ab dem 31.07.2016

Wobei da eigentlich noch stehen müßte/sollte ob 1 Jahr nach Mietbeginn oder 1 Jahr ab Vertragsabschluß, falls dieser mehr als 1 Monat vor Mietbeginn war. 

Ich habe schon so etwas befürchtet. Ich werde im Sommer aus familiären Gründen umziehen müssen. Ich werde mal mit dem Vermieter reden, vielleicht lässt sich ja ein Nachmieter organisieren oder er kommt mir 1-2 Monate per Aufhebungsvertrag entgegen. Danke für die Antwort. 

@Dani8878

wenn Du aus familiären oder Jobgründen umziehen musst, dann greift die private Frist nicht, Du hast also ein Sonderkündigungsrecht und Du kannst ganz normal nach den gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen. Da hat der Vermieter keine Chance, musst die Gründe aber auch nachweisen können.

@Katzenpfote73

Ganz so einfach ist das nicht. Die Gründe für die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages müssen schon sehr wichtig sein.

So wie es hier steht, darfst Du erst dann kündigen, wenn das Jahr abgelaufen ist. Im Klartext, Du musst nochmal 3 Monate lang warten.

Bestehen aber andere dringende Gründe, so z.B. Umzug wegen Jobwechsel, familiäre Gründe, wie Familienzuwachs oder sonstige wichtige Gründe, wie Krankheiten etc., so hast Du ein Sonderkündigungsrecht und darfst unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen raus ...