Mietvertrag auslaufen lassen, oder muss ich eine Kündigungsfrist einhalten?

5 Antworten

Mag ja sein, dass der Vermieter irgendwas für Standard hält. Das wäre aber nur wirklich dann gültig, wenn es zum Beispiel im Vertrag diese Standardklausel im Sinne von "findet man überall so" auch tatsächlich geben würde. Gibt es aber offenbar nicht.

Standard hin oder her. Hier ist es nicht Standard und der Mietvertrag endet automatisch.

Hallo, habe einen Gewerbemietvertrag für einen Band-Proberaum. Laut Vertrag beginnt das Mietverhältnis zum 01.12.2012 und endet am 30.11.2013. Über den weiteren Verlauf bzw eine Verlängerung ist schriftlich nichts festgehalten.

Dann muss man nicht kündigen.

Kann ich ihn einfach auslaufen lassen zum 30.11., oder bin ich an einer Kündigungsfrist gebunden ?

Einfach auslaufen lassen.

MfG

Johnnymcmuff

Die Antwort ist: "Laut Vertrag beginnt das Mietverhältnis zum 01.12.2012 und endet am 30.11.2013" und diese Antwort ist eigentlich von Dir selbst ^^

sorry, habe mich nicht Genua ausgedrückt: Der genaue Wortlaut ist: Das Mietverhältnis beginnt zum 01.12.2013 für die Dauer eines Jahres bis zum 30.11.2013.

Ist das praktisch das Gleiche und bedeutet eine Beendigung zum 30.11. 2013, wenn nichts anderes schriftliche vereinbart wurde ?

Danke & Gruss, F Beckers

@MisterTurn

Steht da noch irgendwo: "Das Mietverhältnis verlängert sich ohne Kündigung automatisch" ??? Wenn das nirgendwo steht, dann gilt der festgehaltene Stichtag 30.11.2013!

PS: Die Freundschaft zu einem Anwalt ist immer gut, falls es Trouble gibt.

Die Antwort ist: "Laut Vertrag beginnt das Mietverhältnis zum 01.12.2012 und endet am 30.11.2013" und diese Antwort ist eigentlich von Dir selbst ^^ Eine Kündigung braucht man nicht.

Mein Vermieter wollte mir halt weismachen, dass die automatische Verlängerung des Verhältnisses, Standard in gewerblichen Mietverträgen ist... Er sagte mir, ich muss auf jeden Fall die 3 Monate einhalten !

Du brauchst nicht kündigen...