Mietvertrag ablehnen, welche Begründung?

6 Antworten

Die Frage ist, ob nicht schon ein Vertrag zustande gekommen ist, und der Vermieter dies belegen kann. Eine mündliche Zusage kann durchaus reichen, was dann auch heißt, es müsste eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen werden (und für diesen Zeitraum Miete gezahlt werden).

Womit "ich möchte doch nicht" begründet wird, ist unerheblich, solange ein Angebot abgelehnt wird.

bwhoch2  24.04.2015, 09:09

Wenn ausgemacht wird, dass ein schriftlicher Vertrag zugesandt wird, reicht die mündliche Zusage noch nicht für einen gültigen Vertrag. Das könnte der Vermieter niemals beweisen.

Das ist Vermieterschicksal. Sagt ab - ihr habt es Euch anders überlegt und gut ists.

Es ist nachweislich ein schriftlicher Mietvertrag vereinbart. Dieser wird erst nach Unterzeichnung des Vertrages wirksam. Wenn also ihr euch anders entschieden habt, diesen mit einem höflichen Anschreiben zurückreichen mit der Begründung, dass aus persönlichen Gründen ihr euch anders entschieden habt. Den Brief bitte per Einwurfeinschreiben.

So lange noch nichts unterschrieben ist, muss nichts begründet werden. Teilt einfach mit, dass es euch leid tut und ihr euch anders entschieden habt.

Nun können bzw möchten wir aber aus persönlichen Gründen nicht mehr unterschreiben

"aus persönlichen Gründen" oder "kein Interesse mehr".

Einfach schreiben, aus persönlichen Gründen. So würde ich das machen ;)