Mietvertrag - kann auch nur einer den Vertrag unterschreiben?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn er den Vertrag unterschreibt ist es seine Wohnung, Du bist allein - bei Akzeptanz durch den Vermieters - geduldeter Untermieter (ohne Vertrag). Heirat er dich, dann wirst Du Kraft Gesetz berechtigte Mieterin, auch ohne zusätzliche Aufnahme im Mietvertrag und bleibst es auch, sollte dein dann Ehemann fortgehen (aus welchen Gründen auch immer).

Zunächst haftet er (als alleiniger Unterzeichner) dann allein für die Mietzahlungen, ab Eheschluß - und wohlgemerkt ohne Ehevertrag, der nach Konten trennt - hafte ihr beide gesamtschuldnerisch. Das heißt, ein Creditor/Gläubiger/Anspruchsberechtigter/Vermieter hat dann immer gegen euch beide und jeden Einzelnen, regelmäßig geübt sinnvollerweise immer gegen den Zahlungsbefähigten einen Rechtsanspruch auf Erfüllung seiner begründeten Forderungen.

Immer wichtig auf welchen Namen der Mietvertrag ausgestellt ist. Läuft er auf beider Namen, müssen auch beide über den Inhalt des Mietvertrages Kenntnis erlangen und durch Unterschrift bestätigen. Erscheint nur ein Namen im Mietvertrag hat einer von euch das Nachsehen bei ewtl. Streitigkeiten.

Wenn nur einer unterschreibt, hat auch nur einer die Wohnung gemietet. Das Einziehen des anderen muss dann durch Zustimmung des Vermieters "legalisiert" werden.

Am besten klärt ihr das vorher mit dem Vermieter in einem Gespräch.

Vermieter verlangen gerne die Unterschrift von beiden Mietern auf dem Vertrag, denn jeder von beiden ist für die volle Miete haftbar.

Grundsätzlich geht das schon, der Vermieter muß nur damit einverstanden sein. Und Dir sollte klar sein, daß es problematisch werden kann, wenn ihr euch mal trennen solltet. Dann ist er trotzdem er alleinige Hauptmieter der Wohnung.