Mietswohnung Partner zu Besuch; könnten Vermieter Mehrkosten verlangen und Weiteres (siehe Sachverhalt)?

6 Antworten

Was für Ansprüche können die Vermieter in so einem Fall geltend machen? Haben sie überhaupt Ansprüche?

Ja und Ja:

http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-wann-wird-der-besuch-zum-bewohner/

Sind meine Besuche zeitlich in Ordnung (ich las von einer 6 Wochen Bestimmung ohne Unterbrechung)?

Bis zu 6 Wochen.

Ab wann gilt in unserem Fall der Besuch als angemessen unterbrochen?

Das sehen Gerichte unterschiedlich, mir hat mal ein Anwalt gesagt, dass man 24 Stunden weg sein muss und der Vermieter nichts machen kann, weil ich eigenen Wohnsitz hatte.

Können die Vermieter irgendwelche Betriebskostenzuschläge verlangen?

Wie Du den Link entnehmen kannst, kann er Nebenkosten anpassen.

Normalerweise heißt es, dass Besuch bis zu 6 Wochen am Stück bleiben darf. Jedoch mit der Regelmäßigkeit, mit der du dich 4 - 5 Tage in der Woche bei deiner Freundin aufhältst, kann man tatsächlich davon ausgehen, dass du dort wohnst. Das geht dem Vermieter natürlich quer.

Ich gehe davon aus, dass du nicht die Absicht hast, bei deiner Freundin einzuziehen? Wenn doch, dann mach Nägel mit Köpfen. Wenn nicht, erklärt den Vermietern eure Sitation und biete an, eine erhöhte Nebenkostenvorauszahlung zu leisten. 

Ist es relevant, wenn nach außen hin der Eindruck entsteht, ich würde
bei ihr wohnen, wenn ich z.B. ab und zu, um ihr Arbeit abzunehmen, den
Hausflur wische oder auch mal einkaufen gehe?

Ja!

Ab wann gilt in unserem Fall der Besuch als angemessen unterbrochen?

Was würdest du aus obiger Aussage schließen? Wischen „Gäste“ den Flur oder gehen sie für den Gastgeber einkaufen?

Sind meine Besuche zeitlich in Ordnung (ich las von einer 6 Wochen Bestimmung ohne Unterbrechung)?

Nach einem Quartal würde ich als Vermieter auch mal wegen der häufigen Besuche nachfragen! Wohnungen werden eben anders belastet, wenn sie von zwei Personen genutzt werden!

Können die Vermieter irgendwelche Betriebskostenzuschläge verlangen? Sie zahlt eine Pauschale für die Nebenkosten und hat soweit ich weiß, eine Wasserzähluhr im Badezimmer.

Wie dem eben gesagten zu entnehmen ist, kann der Vermieter die Nebenkosten anpassen – ob es euch passt oder nicht.

Die Vermieter haben auch ein berechtigtes Interesse, wer sich neben der Mieterin noch so oft in der Wohnung aufhält! Von „Besuch“ kann ja in eurem Fall offenbar längst nicht mehr die Rede sein!

Stell' dich vor und bietet eurerseits eine Anpassung der Betriebs- und Nebenkosten an!

Und ja, auch wenn ihr glaubt, ihr würdet „freier“ leben, es gibt viele andere Nachbarn, die anderen Generationen entstammen und tuscheln. So „frei“ wie es Gesetze vortäuschen, sind wir alle nicht!

Schau mal hier:

https://www.mieterbund.de/index.php?id=358

Nur das musst du beachten:

Wenn der Besucher allerdings länger als 6 Wochen am Stück in der Mieterwohnung lebt, hat der Vermieter durchaus das Recht nachzufragen, ob der „Besucher“ nicht tatsächlich schon Mitbewohner oder Untermieter geworden ist. 

...guter Artikel des DMB. Der Vermieter kann also gar nichts "befehlen" oder zu seinen Gunsten äußern. Vor allem nicht, dass die Besuche ausbleiben müßten. Das ist schon echt frech.

Ich bin bis vor 2 Jahren auch bei meinen Freund ständig Besucherin gewesen, auch über mehrere Tage. Die Tochter des Vermieters wohnte nebenan, aber das hat sie überhaupt nicht gekratzt. Ich hatte einen Schlüssel, konnte kommen und gehen, wann ich wollte, auch ganz spontan als Besucherin. Mein Freund hat lediglich mal erwähnt, dass ich seine Freundin sei und jetzt öfter da wäre. Und gut war's........

wie du heist und wo du wohnst geht den VM nichts an, wem du einen Schlüssel gibst auch nicht, 

Dauerbesuch ist was anderes nämliches ständiges Wohnen zusammen

jeglicher Mehrverbrauch wirkt sich auf die Nebenkosten auf, das kann teurer werden

SIE ist einfach zu neugierig