Mietschuldenfreiheitsbescheinigung nach Auszug bei Eltern vorlegen?

5 Antworten

Von so einer Bescheinigung habe ich noch nie gehört. Sowas kann doch jeder ausstellen. Wer kennt denn schon alle Vermieter, um das zu überprüfen.

So eine Bescheinigung ist inzwischen, bei den meisten Vermietern jedenfalls, Gang und Gäbe.

Eine falsche ausstellen könnte zur fristlosen Kündigung bzw. Anfechtung des Mietvertrages führen.

In dieser Bescheinigung gibt der ehemalige Vermieter ja normalerweise seine Adresse und Tel.-Nr. an, da kann sich der neue Vermieter dann erkundigen.

Für die Bewerbung der Wohnungen benötigt man normalerweise eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vormieter. Aber wie sieht das bei uns aus?

Wer nicht zur Miete gewohnt hat, bzw. noch bei seinen Eltern gewohnt hat braucht keine Bescheinigung. Da kannn der Vermieter nichts mit anfangen.

Wenn der Vermieter fragt oder amn etwas ausfüllen muss, dann kannn man da sagen oder eintragen:

Letzter Wohnsitz Elternhaus.

MfG

Kein Vermieter ist verpflichtet, Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen auszustellen. Bei euch beiden wäre das sowieso paradox, da ihr ja nirgends zur Miete wohntet, sondern noch bei euren Eltern. Erklärt das dem künftigen Vermieter. Wenn er nicht mit dem Klammersack gepudert wurde, dürfte er das verstehen.

benötigt man normalerweise eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vormieter

Schon richtig, aber da ihr ja beide noch nie zur Miete gewohnt habt, sagt man das so dem Vermieter und gibt im Fragebogen als letzte Adresse "Elternhaus" an.

G imager761

Dann gibt man halt an das man derzeit bei den Eltern wohnt und darum eine solche Bescheinigung nicht vorlegen kann.

Aber ob das akzeptiert wird, ist dann wieder eine andere Frage.

@juliee2206

Ist es natürlich. Ersatzweise könnten die Eltern sich als Bürgen anbieten.

@juliee2206

Wieso? Er kann sich ja durch Blick auf eure Meldeadresse im Perso oder einen Anruf bei den Eltern doch leicht davon überzegen dass dort ohne Mietvertrag, allenfalls gegen Kostgeld, gewohnt habt, oder?