Mietschulden, Kündigung, wie lange?
Hallo,
Wir haben das Problem, dass das Jobcenter bei uns den Antrag auf ALG 2 immernoch nicht bearbeitet hat. Jetzt mussten wir wieder neue Unterlagen einreichen, wegen Corona kriegen wir keine Bestätigung. Nun wurde uns wegen Mietschulden (2 Monate im Rückstand) fristlos gekündigt.
Ich habe mich sofort dem Vermieter in Verbindung gesetzt und der sagte mir, wir haben 2 Wochen nach dem erhalt der Kündigung Zeit, den Rückstand auszugleichen, damit wir das Mietverhältnis normal weiter fortführen können. Sollte die Zahlung nicht erfolgen, dann reicht der Vermieter die Klage ein.
Ich weiß nicht mehr genau weiter, Jugendamt hilft uns nicht und wir sitzen vermutlich übernächste Woche auf der Straße mit einem 5 Monate alten Baby und einem 1,5 Jährigen Kleinkind. In der Familie will uns auch keiner helfen.
Hat wer vielleicht eine Idee wie wir weiter vorgehen können um nicht aus der Wohnung zu müssen?
Eine neue Wohnung können wir uns nicht anmieten. Dazu haben wir kein Geld udn ein Darlehen vom Jobcenter bekommen wir auf keinen Fall, so wurde uns das mitgeteilt.
3 Antworten
Wendet Euch sofort an eine Arbeitsloseninitiative, eine Sozialberatungsstelle (z.B. von Caritas und/oder Diakonie) oder direkt an einen Anwalt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
wir sitzen vermutlich übernächste Woche auf der Straße
Wie schon von wilees beantwrotet - so schnell geht das meines Wissens nach nicht.
Trotzdem solltet Ihr versuchen, eine Räumungsklage abzuwenden, da die Geld kostet, welches der Vermieter von Euch zurückfordern wird. Eigentlich müßte dieses Geld der Beschreibung zufolge das Jobcenter zahlen, was sich vielleicht auch durchsetzen läßt.
Wir haben das Problem, dass das Jobcenter bei uns den Antrag auf ALG 2 immernoch nicht bearbeitet hat.
Dann gehst Du jetzt mit dem Kündigungsschreiben dort hin und trittst dem SB / dessen Vorgesetzten .... auf die Füße .... wenn es sein muss 2Mal täglich .....
wir sitzen vermutlich übernächste Woche auf der Straße mit einem 5 Monate alten Baby und einem 1,5 Jährigen Kleinkind.
Mit Sicherheit nicht ...... wenn muss der Vermieter erst einmal auf Räumung klagen und das dauert Moooonate.
dort anrufen und jeeeedeeeen Tag nerven. Nerven, nerven, nerven.
Den Fall offiziell machen, z.B. bei einer Tageszeitung.