Mietschulden bei Trennung, was nun?

4 Antworten

Beide sind Gesamtschuldner. Der Vermieter kann sich aussuchen an wen er die Forderungen stellt.

Mit einem vollstreckbarem Titel hat er mindestens 30 Jahre lang die Gelegenheit sein Geld zu bekommen.

Negativer Schufaeintrag, Lohnpfändung, Besuche von Gerichtsvollzieher  sind auch keine Seltenheit.

Die Forderungshöhe steigt auch mit jedem Besuch des Gerichtsvollziehers.

Wenn bei beiden nix zu holen ist, guckt der Vermieter in die Roehre.

Er kann natuerlich gegen beide Mieter einen Titel erwirken, aus dem heraus er dann 30 Jahre lang vollstrecken lassen kann. Das macht aber auch nur Sinn, wenn zu erwarten ist, dass da vielleicht irgendwann doch wieder was zu holen sein koennte. Sonst verursacht das nur noch mehr Kosten fuer den Vermieter.

dann sucht sich der Vermieter den solventeren Mieter raus und fordert von ihm. Ihr haftet gemeinschaftlich. Der Vermieter holt sich gegen einen einen Titel und kann über 30 Jahre die Schulden einfordern

der Zahler kann dann zivilrechtlich gegen den anderen vorgehen; hat den Vermieter nicht mehr zu interessieren

Also durch einen Anwalt kann der Zahler gegen den anderen die Hälfte wieder zurück fordern ?

@leelee9090

jup, aber pack mal nen nackten in die Tasche; wo nix ist, kann auch nix geholt werden

Hallo leelee9090,

wenn ihr beide den Mietvertrag unterschrieben habt, ist jeder Vertragspartner und haftet für die Miete. Ob einer zahlen kann, hat damit nichts zu tun. Einen Schufaeintrag sollte es jedoch nicht geben, da der Vermieter wohl kaum Vertragspartner der Schufa und damit nicht meldeberechtigt ist. Ihr müsst wegen eventueller Mietrückstände eine Lösung finden.

Näheres zum Mietvertrag bei Trennung liest du gerne hier:

https://www.scheidung.de/wie-kann-ein-gemeinsames-mietverhaeltnis-im-trennungsfall-gekuendigt-werden.html

Viel Erfolg.

iurFRIEND®AG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung