Mietrecht/Schimmel/Tapezieren

8 Antworten

Es kommt darauf an, wie die Wand vorher beschaffen war, und vor allem wie der Abnutzungszustand ist...

gehen wir mal davon aus, dass es eine raucherwohnung ist, wo die Tapete schon 10 Jahre an den Wänden pappt, oder Haustiere vorhanden sind wie Hunde, Katzen oder Kinder, und die Tapete dem entsprechend zerkratzt oder bemalt worden ist... dann wird die Versicehrung sich sicherlich weigern, das komplette tapezieren der Wand zu übernehmen...

in anderen fällen kann es sein, dass sie sich anteiliug für das Tapezieren einer Wand bereit erklärt. mistens geht das auch nach Abnutungsjahren. z.b. für jedes Jahr 10%

mehr als nur eine Wand zu tapezieren wird die Versicuerung übrigens keines falls übernehmen, es sei denn der schimmel hat auch andere Wände in Mitleidenschaft gezogen...

lg, Anna

Wenn der Vermieter Verursacher war und es war ein leitungswasserschaden (Rohrbruch z. B.), dann zahlt die Versicherung und die zahlt das, was nötig ist, um den Zustand von vor dem Schaden wieder herzustellen, was wiederum bedeutet, dass es für schon vorhandene Abnutzung einen Abschlag gibt. Der Vermieter, als Vertragspartner der Versicherung sollte einen Malermeister schicken, der sich die Sache ansieht und einen Kostenvoranschlag macht. Entweder die Versicherung akzeptiert diesen oder schickt einen eigenen Gutachter. Das wird man dann sehen.

Normal ist das ein Versicherungsfall, dafür muss die Versicherung des Verursachers aufkommen !!

Das müßte normalerweise die Gebäudeversicherung übernehmen. Ich denke, er darf ausbessern, wenn er damit die Farbe einigermaßen hinbekommt. Falls nicht, muss er wohl das ganze Zimmer streichen.

Wer hat den Wasserschaden denn verursacht und was sagt die Versicherung dazu?

bart56819 
Fragesteller
 25.03.2013, 07:40

der vermieter ist der verursacher!