Mietrecht.Nutzung vom Spitzboden

3 Antworten

Wenn Euch der Spitzboden als Lagerraum zur Verfügung gestellt wurde, dürft Ihr auch nur als Lagerraum nutzen.

Eine eigenmächtige bauliche Veränderung oder Nutzung als Wohnraum wäre zwar keine Straftat, würde aber gegen den Mietvertrag verstoßen und könnte die Kündigung nach sich ziehen.

Nein, ohne Zustimmung der Vermieters dürft ihr keine baulichen Veränderungen vornehmen. Zudem habt ihr laut Mietvertrag den Boden als Nebenraum gemietet. Wenn es ein Zimmer wäre, würde die Miete wohl teurer werden. Aber warum redet ihr nicht mal mit dem Vermieter? Vielleicht würde er ein Zimmer auf dem Boden einbauen und an euch vermieten.

ok ihr lieben..vielleicht hätte ich dazu schreiben müssen,dass der boden schon komplett ausgebaut ist und die elektrik mit unserer wohnung gekoppelt ist.d.h.wir haben eine sicherung bei uns im sicherungskasten für den raum.also müssten wir gar keine baulichen massnahmen treffen.der vermieter meinte auch o-ton "naja die anderen mieter gehen ja auch gar nicht hier hoch"..nun ich weiss einfach nicht was ich jetzt machen darf oder nicht.

Laß Dir vom VM schriftlich geben das Ihr den Boden allein und als Zimmer nutzen dürft.