Mietrecht: Wohnung verwohnt was ist des Mieters Recht?
Hallo, wir haben eine Wohnung, die durch den Mieter total verwohnt wurde: Lichtschalter und Steckdosen, sowie die gesamten Fußleisten sind komplett mit Latexfarbe übergestrichen worden. Die Kunsstofffenster sind alle angebohrt und auch übergestrichen worden. Die von meinem Mann vor einem Jahr neu gestrichenden Türen (er ist Maler) wurden von der Mieterin nun nochmals komplett (ohne diese anzuschleifen, was auf jedem Topf draufsteht) übergemalt, wobei sie auch die ganzen türklingen und Beschläge vollgeschmiert hat. Nun kann man die Farbe in großen Stücken mit dem Fingernagel von der Tür ziehen und wir müssen (da sie meinte, das dies ja nicht ihre Türen wären) alle Türen komplett mit dem Spachtel wieder von dieser Acrylfarbe befreien. Dafür haben wir nun 19 Stunden gebraucht. Außerdem hat sie an der Balkonbrüstung ihr Latexpinsel abgewitscht, sodas wir den Balkon neu streichen mußten. Laut Mietvertrag war eine Küche in der Whg. vorhanden, die sie ohne genemigung weggeschmissen hat und vor 10 Jahren eine minderwertige Küche reingesetzt hat, die sie uns nun noch für 300 verkaufen will (natürlich ungeputzt - versteht sich!) Wie ist die Rechtslage? Wir haben natürlcih ihre Kaution einbehalten, da sie für den Nov. auch noch keine Miete und keine Nebenkosten gezahlt hat. Vereinbart war eigentlcih die hälfte der Miete, weil sie eigentlich zum 15 ausziehen wollte. Nun hat sie 4 x den Übergabetermin verschoben, das wir den 29.11.2011 hatten. somit sagten wir ihr, das sie nun auch komplette Miete zu zahlen hat, da selbst an dem tag noch div. Dinge in der Whg. standen, bzw. Keller. Der gesamte Keller war noch voll. Waschmaschine, Lampen, Regale, Gardienenstangen , Jallusien waren bis zum 29.11 noch in der Wohnung. Deren Anwalt hat uns nun einen Brief geschrieben, das er alle Fotos zu Kenntnis genommen hätte, aber er keinen Rechtsanspruch unsererseits gegenüber seines Mandaten sieht. Das kann doch nicht sein, oder? Die versaut die ganze Whg. hinterläßt alles total übermalt und verdreckt und wir sollen dann auch noch zahlen?
Weiß jemand wie da unsere Rechtslage ist? Wenn Sie nicht ausgezogen ist, aber der Termin der 15.11 war, muß sie dann auch wirklich nur die hälfte der Miete bezahlen?
5 Antworten
Die Rechtslage scheint klar, aber ihr braucht einen GUTEN Anwalt. Evtl. beim Haus- und Grundeigentümerverband nachfragen. Und nichts mehr verändern, bis ein Gutachter den Zustand der Wohnung festgestellt hat. Ist die Wohnung schon an Euch übergeben? Was steht im Übergabeprotokoll?
Deren Anwalt hat uns nun einen Brief geschrieben, das er alle Fotos zu Kenntnis genommen hätte, aber er keinen Rechtsanspruch unsererseits gegenüber seines Mandaten sieht.
- ist nur eine Meinung!Der Anwalt der Gegenpartei versucht natürlich das Beste für seine Klienten herauszuholen,ob er damit durchkommt,ist eine andere Sache.
Vielleicht haben Sie ja noch Kaufbelege über die alte Küche,zudem darf die Mieterin nicht einfach die austauschen,vorausgesetzt es war Bestandteil des Mietvertrages.
- Bei der Vielzahl der Mängel kann ich nur zu einem Anwalt raten.Aufgrund Eurer hoffentlich richtigen Darstellung des Falles sehe ich gute Aussichten für eine erfolgreiche Klage.
Sollte die Mieterin aber Hartz IV beziehen,sieht es schlecht aus bei den Schadenersatzansprüchen;wo nichts ist kann man auch nichts holen,leider!
Ich wünsche Euch viel Erfolg.
MFG
johnnymcmuff
Was solte der Anwalt denn wohl sonst schreiben? Allerdings haben Sie, wenn ich das so lese einen Fehler gemacht und bereits mit dem wieder herrichten der Wohnung begonnen. Daraus könnte der eine oder andere Anspruch nicht mehr durchzusetzen sein, da der Beweisantritt schwer fällt. Nun, fast einen Monat nach der Abnahme der Wohnung ist viel unnütze Zeit verstrichen. Hier hätten Sie sofort reagieren müssen und ebenfalls einen Anwalt einschalten müssen. Ansprüche sind hier viele, Schadensersatz, Aufwendungsersatz für unterlassene Schönheitrep., wenn wirksam vereinbart, einklagen der Miete, evtl. Räumung. Auch, wenn etwas spät sollten Sie zum Anwalt gehen, ansonsten sind Ihre Ansprüche irgendwann verjährt. MfG
Sie haben schriftl. eine Nachfrist gesetzt, so sind diese Ansprüche zumindest nicht verloren. Wie aber schon geschrieben, ohne Anwalt geht es nicht weiter. MfG
Ich kann nur für Euch hoffen, dass Ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, denn so wie es aussieht, braucht auch Ihr einen Anwalt.
in der Regel ist bei solchen chaotischen Mietern nichts zu holen
Ihr dürft das Übermalte von einer Fachfirma richten lassen und die Kosten den Ex-Mietern in Rechnung stellen. Wenn sie nicht zahlen könnt ihr Mahnungen schreiben und müsst wenn es hart auf hart kommt es einklagen.
Zur Miete: normalerweise wird immer zum Ende des Monats gekündigt (oder habt Ihr etwas Anderes im Mietvertrag ausgemacht). D.h. dass Ihr dem Ex-Mieter es zum 15. gestattet habt war sowieso schon kulant.
Aber bei den hohen Beträgen lohnt sich sicher auch ein Gang zum Anwalt.
Hallo, wir haben mit dem herrichten der Whg. erst am 1.12 begonnen und haben ihr vom 25.11 bis zum 30.11. noch Zeit gegeben unsere angezeigten Mängel zu beseitigen. Das hat sie natürlich nicht gemacht. Vielen Dank für deine Antwort.