Mietrecht: Widerspruch Mieterhöhung ohne genaue Angabe der Gründe (nur Angabe wegen formeller und inhaltlicher Fehler) möglich - was soll der Vermieter tun?

4 Antworten

Das Mieterhöhungsverlangen nochmal genau prüfen oder fachlich prüfen lassen.

Der Mieter der widersprochen hat ist nicht verpflichtet dem Vermieter zu erklären was genau falsch ist.

Du kannst ja mal nach der Vorlage im Link vergleichen, evtl. findest Du die Fehler ja selbst.

Vorausgesetzt es geht um eine Mieterhöhung nach §558 BGB

http://www.mietrecht.org/mieterhoehung/muster-mieterhoehung-mietspiegel/

Mietrecht: Widerspruch Mieterhöhung ohne genaue Angabe der Gründe (nur Angabe wegen formeller und inhaltlicher Fehler) möglich - was soll Vermieter tun?

1. Das Mieterhöhungsverlangen erneut und ohne Formfehler aufgeben.

( Der Vermieter hat noch Glück, denn der Mieter hätte gar nicht auf den formellen Fehler hinweisen müssen  und somit noch Zeit gewinnen können bis zur regulären Mieterhöhung.

2. Sollte der Vermieter sich bei Haus & Grund anmelden.

Bin neu hier und daher noch einwenig unbeholfen. Muss daher nachschicken: Ich bin die Vermieterin und der Rechtsanwalt der Mieterin widersprach der Mieterhöhung mit dem lapiaren Satz: wegen formeller und inhaltlicher Fehler. Aus meiner Sicht kann ich aber gar keinen formellen Fehler erkennen: richtiger Mieter/korrekte Zustellung /Unterschrieben ...

@sonnenstern1111

richtiger Mieter/korrekte Zustellung /Unterschrieben ...

Das allein macht ein Mieterhöhungsverlangen noch lange nicht formell korrekt, sprich wirksam.

@sonnenstern1111

richtiger Mieter/korrekte Zustellung /Unterschrieben ...


Aber auch auf den Inhalt kommt es an und da scheint was nicht in Ordnung gewesen zu sein.


Ich denke, Mieterin spekuliert darauf, dass geklagt wird um Zeit zu schieben. Die Mieterhöhung wurde geschrieben, weil sie die Miete um 50 % gekürzt hat.



Und weil ein Mieter die Miete kürzt, kommst du als Vermieter und versuchst mal eben eine Mieterhöhung? Kopfschüttel.

 wegen Schimmel (eindeutig aber ihr Verstoß, da wegen Meerschweinchen/Hauskatze sehr schlecht gelüftet wurde) und wegen feuchter Wand (dürfte baubedingt sein).

Entweder Teilschuld oder vielleicht auch nicht mal ihre Schuld.

Du als Vermieter bist in der Beweislast, laut diverser Gerichtsurteile. 

Sollte sich dann herausstellen, dass der Mieter den Schimmel verursacht hat, kann man Schadenersatz fordern eine Abmahnung schreiben und im Wiederholungsfall auch kündigen.

Du solltest Dich bei Haus & Grund anmelden.



Deine Frage ist zwar etwas unklar, aber nun gut ^^

Falls du der Vermieter sein solltest, tritt einem Hausbesitzerverein bei und hole dir dort Hilfe.

viel Glück

Deine Frage ist zwar etwas unklar, aber nun gut ^^

Ja, wieso?

Ist doch klar zu erkennen:

Der Vermieter hat ein Mieterhöhungsverlangen geschickt, der Mieter legt dagegen Widerspruch ein wegen Formfehler und der Vermieter fragt jetzt, was er machen soll.


@johnnymcmuff

Das wäre die gängige Schlussfolgerung, ja, nur ist es bei einem derart frei interpretiertem Deutsch durchaus möglich, dass der Fragesteller eigentlich etwas anderes meinte ^^

Womit wurde die ME begründet? Ist sie an alle Mieter gerichtet (dieser Wohnung) und von allen Eigentümern (Eigentümergemeinschaft) unterzeichnet? Das sind schon drei mögliche Fehlerquellen. Eigentlich steht alles Wichtige dazu im BGB.