Mietrecht: Vermieterin war unerlaubt in der Wohnung! Was tun?

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Doppelter oder Zweitschlüssel des Vermieters Wenn ein Vermieter die Mieterwohnung ohne vorherige Ankündigung und ohne sich zu ver-gewissern, ob jemand zu Hause ist, mit Hilfe eines eigenen bzw. eines Zweitschlüssels betritt, kann der Mieter fristlos kündigen. Das Landgericht Berlin (64 S 305/98) entschied, daß das unbefugte Betreten der Mietwoh-nung eine nicht hinzunehmende Eigenmächtigkeit des Vermieters darstellt, mithin eine so erhebliche Vertragsverletzung, daß der Mieter das Mietverhältnis ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen kann. Nach dem Urteil des Berliner Landgerichts ist die Kündigung auch noch sechs Wochen nach dem Hausfriedensbruch des Vermieters zulässig. Zwar darf zwischen dem vertragswidrigen Verhalten des Vermieters und der Kündigung des Mieters kein erheblicher Zeitraum liegen, weil ansonsten zweifelhaft ist, inwieweit die Vertragsverletzung tatsächlich die Fortführung des Mietverhältnisses für den Mieter unzumutbar macht. Dem Mieter muß aber zugebilligt werden, daß er zunächst eine neue Wohnung sucht und erst dann das bestehende Mietverhält-nis kündigt. Dies ist innerhalb von zwei Wochen nicht möglich. Sechs Wochen sind ein an-gemessener Zeitraum. Es kann vom Mieter auch nicht verlangt werden, daß er die Wohnung kündigt, ohne eine neue gefunden zu haben. Quelle: Mietrecht

danke. das problem liegt aber dabei dass sie es "nur" gesagt hat dass sie in der wohnung war. und wenn ich ihr die küdiguung aufgrund dessen hinknalle, dann kann sie es ablehnen weil sie dann sagt , dass sie nicht oben war, wir haben ja keinen beweis. leider nur dass sie es einma zugegeben hat... aber ich kann es ja im nachhinein wieder abstreiten.. und was mach ich dann

@Jennilein2010

Ok, meine og. Antwort war auf den Gesetzentwurf bezogen. Wenn ihr davon ausgeht, dass sie es noch mal macht, dann bleibt Euch nur eine Webcam in der Wohnung, die dann läuft, wenn ihr nicht da seit. Die gibt es schon für wenig Geld und ihr könnt sie gleich bei Euch im Wohnungsflur installieren. Dann habt ihr den Beweis.

Das Betreten der Wohnung ohne deine Erlaubnis ist ein Grund zur fristlosen Kündigung. Unabhängig davon solltest du auch fristgemäß kündigen, denn du willst ja auf keinen Fall dort wohnen bleiben.

Ich würde erst einmal abwarten, ob sie es überhaupt bestreitet. Schließlich hat sie es gegenüber einem Dritten zugegeben. Dazu gehört dann schon ein ziemlich dickes Fell.

Wenn sie es tatsächlich bestreiten sollte, kannst du dich, wie RobinHood geschrieben hat, auf deinen Freund als Zeugen berufen. Das sollte ausreichend sein, es sei denn, er ist als notorischer Lügner gerichtsbekannt.

Die Kündigung musst du schriftlich aussprechen. Achte auf einen Zugangsnachweis, am besten per Einwurfeinschreiben.

LG

C.

Einfach die Kündigung schreiben und der Vermieterin zustellen und um schriftliche Bestätigung bis zum ... ..(7Tage Frist) bitten - dann weiter schauen was passiert. Sollte die Vermieterin die Kündigung anfechten kannst Du dich auf deinen Freund als Zeugen berufen wenn es zur Verhandlung kommt. Da ihr nicht in einem verwandtschaftlichen Verhältniss steht, habt Ihr glaube ich gute Chancen. Wirksam wäre es wohl auch Ihre Aktion zur Anzeige zu bringen.

Wenn der Freund auch Mieter sein sollte, kann er kein Zeuge sein...

wäre nett wenn ihr mir hilfreiche Antworten geben könntet danke am besten mit Gestzesauszug... ich weis nämlich nicht wie oder wo ich noch suchen soll,da ich schon ziemlich alles versucht habe!! Danke

Da gibt es nichts zu suchen.

Wie kann ich ihr dass nun beweisen?

Wie Du schon geschrieben hast,kann sie das Vergehen abstreiten!

Ohne Zeugen kannst Du nichts machen,außer fristgerecht kündigen und das Schloss zu wechseln!

Die Frage ist doch, ob du nun nur einen (berechtigten) Vorwand suchst um vorzeitig auszusteigen. Wenn du nur wegen dieses Vorfalls weg willst, würde ich das ganze Tamtam einfach vergessen und einfach noch heute den Schließzylinder auswechseln, den gibt es im Baumarkt oder Fachhandel schon ab 10 Euro). Ab dann kann die V. nicht mehr in deine Wophnung.

P.S.: Natürlich war das Hausfruedensbruch der strafbwehrt ist und zur Anzeige gebracht werden kann. Das müsstest du aber beweisen können. Du würdest vermutlich im Rechtsstreit unterliegen.