Mietrecht Übergabeprotokoll ergänzen ?

5 Antworten

Die von dir beschriebenen (verborgenen) Mängel hast du erst nach Einzug festgestellt und deshalb Anspruch auf deren Beseitigung. Dazu solltest du dem Vermieter diese schriftlich per Einwurfeinschreiben anzeigen und eine angemessene Frist zur Behebung setzen. Dabei ankündigen, dass bei Verzug du selbst die Behebung veranlassen und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.

Grundsätzlich hat der Vermieter dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben. Das war hier offensichtlich nicht der Fall. Du hast deshalb Anspruch auf Herstellung des / eines vertragsgemäßen Zustandes.

Eine / die Ergänzung des ÜP ist nicht notwendig / erforderlich, da ja bei Übergabe nicht erkannt sondern verborgen.

Besprecht das zeitnah mit dem Vermieter und versucht, dass es noch auf das Übergabeprotokoll geschrieben wird.

Ich würde es auf jeden Fall noch fotografieren, dokumentieren und auch dem Vermieter melden.

Egal wie es jetzt ausgeht.

Das Übergabeprotokoll bezeichnet letztlich den Zustand einer Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe. Schon deswegen ist ein Nachtrag wenig sinnvoll.

Aber natürlich kann man weitere Mängel, die man entdeckt hat, kurzfristig noch nachmelden und um Bestätigung bitten. Das hilft dann beim Auszug, wenn es darum geh, nachzuweisen, was man schon beim Einzug festgestellt hat und unmöglich von einem selbst verursacht worden sein kann.

Hier geht es um Feststellungen, die nicht zwingend eine Mängelbeseitigung erfordern, denn man hat so gemietet, wie besichtigt und die Nutzung der Wohnung ist in keiner Weise beeinträchtigt.

Ist das aber doch der Fall, dann sollte man auch noch auf Beseitigung der Mängel bestehen.

Sprecht mit dem Vermieter, muss er sich nicht drauf einlassen, aber je schneller man nachhakt desto größer die Chance das es klappt.