Mietrecht Stromlieferant zwingend Vermieter?

11 Antworten

Der Vermieter/Eigentümer ist im Recht (google mal nach aktuellen Rechtslagen):

Der Eigentümer kann unter bestimmten Voraussetzungen den Stromlieferanten "vorschreiben", wenn technische Dinge (eigenes Blockheizkraftwerk im Haus) das nahelegen. Das kann allerdings auch dazu führen, dass der Mietzins (Kaltmiete) verändert werden muss (ggf. nach unten!). Dazu ist immer der Einzelfall zu prüfen.

TIPP: Setzt euch zusammen, findet eine vernünftige Lösung - z. B. Kaltmiete um 25 Euro runter... - Die Nebenkosten werden ja jährlich spitz abgerechnet. Daher wird sicher der jetzige Abschlag zunächst höher gewählt sein als der Verbrauch am Ende wirklich ist...

Bei neuen Mietverträgen steht das drin - bei dir trat der Wechsel technisch jetzt auf...

Frage bei einem Mieterverein oder RA an. Ich gehe davon aus, dass Du Deinen Stromanbieter frei wählen kannst.

Ich würde mir erst einmal durchrechnen, ob sich Stromkosten mit den geringeren Heizkosten mit dem BHKW nicht lohnen :-)

Wenn du beim Strom nicht mitmachen willst, kannst du den auch von jedem anderen Anbieter beziehen. Der wird durch das Hausnetz dann durchgeleitet und vom Summenzähler abgezogen (google: Bilanzielle Durchleitung).

G imager761

Wer wohnt sonst noch im Haus außer Ihnen und Vermieter? Falls es ein ZFH ist der Vermieter ja auch dort wohnt könnte er bei Weigerung nach 573 a erleichtert mit 6 Monate bzw. 9 Monate Kündigungsfrist kündigen.

Danke für Eure Antworten, die mir weitergeholfen haben, ich jedoch konkret immer noch nicht weiß, wie ich mich am besten wehren soll.

Es handelt sich um übrigens um ein Dreifamilienhaus mit 2 Zugängen..

Danke !

Niemand kann Dich zwingen einen Nachtrag zum Mietvertrag zu unterschreiben. Wenn solltest Du diesen Nachtrag von einem Fachanwalt überprüfen lassen.