Mietrecht Stromlieferant zwingend Vermieter?
Hallo Zusammen !
Ich bin seit mehr als 6 Jahren Mieter in einem Mehrfamilienhaus, welches auch von meinem Vermieter bewohnt wird. Hier wohne ich mit meiner Lebensgefährtin und unserem gemeinsamen 3 ½ -jährigen Sohn. Der Vermieter hat in diesem Jahr umfangreiche Sanierungsarbeiten am Haus vorgenommen, so wurde u.a. ein Blockheizkraftwerk eingebaut. Bisher beziehe ich meinen Strom von einem günstigen Stromlieferanten über einen eigenen Stromliefervertrag und eigenem Zähler im Haus. Gestern hält mir mein Vermieter überraschend einen Nachtrag zum Mietvertrag unter die Nase, den ich abzeichnen soll. Es handelt sich um einen Eigenverbrauchstromlieferungsvertrag zwischen meinem Vermieter als künftigen Stromlieferanten und mir als Mieter und künftigen Stromabnehmer. Er sagte, ich müsse akzeptieren und kurzfristig abzeichnen, sonst säße ich in Kürze im Dunkeln…. (!?!) Mein Energielieferant kann mir leider nicht helfen, ist überfragt und verwies mich an meinen Netzbetreiber RNG. RNG sind auf eben erfolgte telefonisch Rückfrage auch keine Änderungen bekannt, mein bisheriger Zähler ist nach wie vor gemeldet. Ich möchte den Nachtrag bzw. neuen Stromlieferungsvertrag nicht unterzeichnen, auch nicht, weil dieser ca: 320 €/ Jahr teurer ist (höherer Abschlag und höhere Grundgebühr). Kann ich mich wehren ? Muss ich Einspruch erheben oder reicht es einfach nicht abzuzeichnen ? Und kann ich bei meinem bisherigen Stromlieferanten bleiben ? Muss ich fürchten, daß plötzlich kein Strom mehr vorhanden ist ?
Besten Dank vorab für Euren Rat !
11 Antworten
Der Vermieter/Eigentümer ist im Recht (google mal nach aktuellen Rechtslagen):
Der Eigentümer kann unter bestimmten Voraussetzungen den Stromlieferanten "vorschreiben", wenn technische Dinge (eigenes Blockheizkraftwerk im Haus) das nahelegen. Das kann allerdings auch dazu führen, dass der Mietzins (Kaltmiete) verändert werden muss (ggf. nach unten!). Dazu ist immer der Einzelfall zu prüfen.
TIPP: Setzt euch zusammen, findet eine vernünftige Lösung - z. B. Kaltmiete um 25 Euro runter... - Die Nebenkosten werden ja jährlich spitz abgerechnet. Daher wird sicher der jetzige Abschlag zunächst höher gewählt sein als der Verbrauch am Ende wirklich ist...
Bei neuen Mietverträgen steht das drin - bei dir trat der Wechsel technisch jetzt auf...
Frage bei einem Mieterverein oder RA an. Ich gehe davon aus, dass Du Deinen Stromanbieter frei wählen kannst.
Ich würde mir erst einmal durchrechnen, ob sich Stromkosten mit den geringeren Heizkosten mit dem BHKW nicht lohnen :-)
Wenn du beim Strom nicht mitmachen willst, kannst du den auch von jedem anderen Anbieter beziehen. Der wird durch das Hausnetz dann durchgeleitet und vom Summenzähler abgezogen (google: Bilanzielle Durchleitung).
G imager761
Wer wohnt sonst noch im Haus außer Ihnen und Vermieter? Falls es ein ZFH ist der Vermieter ja auch dort wohnt könnte er bei Weigerung nach 573 a erleichtert mit 6 Monate bzw. 9 Monate Kündigungsfrist kündigen.
Danke für Eure Antworten, die mir weitergeholfen haben, ich jedoch konkret immer noch nicht weiß, wie ich mich am besten wehren soll.
Es handelt sich um übrigens um ein Dreifamilienhaus mit 2 Zugängen..
Danke !
Niemand kann Dich zwingen einen Nachtrag zum Mietvertrag zu unterschreiben. Wenn solltest Du diesen Nachtrag von einem Fachanwalt überprüfen lassen.