Mietrecht: potentielle Nachmieter in die Wohnung lassen

10 Antworten

Der Vermieter hätte Deine Telefonnummer nicht herausrücken dürfen. Er will Dich wohl als Makler missbrauchen. Ich wäre zu jedem Anrufer derart unfreundlich, dass diese Wohnung mit meiner Hilfe wohl kaum zu vermieten ist. Drohe Deinem Vermieter auch mit Unterlassungsklage. Außerdem sind Wohnungsbesichtigungen klar geregelt. Auf den Unsinn, den die Hausverwaltung erzählt, würde ich nicht hereinfallen. Und dass die Telefonnummer ungefragt verbreitet werden darf, kann nicht wirksam in irgendeinem Mietvertrag stehen. http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

Hallo Nachtflug ( sollte wohl eher in Blindflug umbenannt werden) So viel Schwachsinn in so wenig Zeilen habe ich selten gelesen.Damit kannst du den Betroffenen sehr gut helfen.Es ist unumstrittenes Recht des Vermieters nach einer Terminabsprache den Nachmietern die Wohnung zu zeigen.Und der dümmste Satz ist ja wohl,dass er dich als Makler missbrauchen will. Dazu habe ich nur eine Antwort . Novalis ein Philosoph sagte mal Zitat > Sei ruhig verschwenderisch mit deinen Worten,denn das ist die Münze mit der der Dummkopf bezahlt. <

  1. Du bist verpflichtet evtl. Nachmieter in die Wohnung zu lassen, allerdings nur nach terminlicher Absprache mit dem Vermieter und das ca. 2-3x pro Woche, er kann es nicht täglich oder sogar mehrmals täglich verlangen.

  2. Es ist eine bodenlose Unverschämtheit, dass er Deine FON-Nr. ohne Deine Erlaubnis an Dritte weitergegeben hat. Hierfür würde ich ihn zur Rechenschaft ziehen und notfalls auf seine Kosten eine neue Nummer beantragen.

Ist es denn festgeschrieben wie oft die rein dürfen? Immerhin ist mein Terminkalender auch bis zum bersten gefüllt. Ich sehe nur schwer ein, dass ich mein kleines bisschen Freizeit (bin Schichtdienstler im Rettungsdienst und möchte mich gegebenenfalls auch mal mit Sport etc beschäftigen).

@fl1nt

Aus dem Juraforum:

AW: Wieviel Besichtigungstermine muss man dulden


Besichtigungen z.B. wegen des Verkaufs muss der Mieter dulden aber:

  • Grundsätzlich nur nach Anmeldung und nur an Wochentagen und zu angemessener Tageszeit zu. In der Regel wochentags zwischen 10 und 13 bzw. 15 und 19 Uhr.

  • Teilen Sie dem Vermieter mit, dass Sie ihm pro Woche an einem bestimmten Tag zwei bis drei Stunden Gelegenheit zu Besichtigungen geben, sofern er Ihnen spätestens drei Tage vorher die Besucher schriftlich ankündigt

Hier weitere Gerichtsentscheide:

Ist der Mieter darüber unterrichtet worden, dass der Vermieter das Haus oder die Wohnung verkaufen will, muss der Mieter dafür sorgen, dass die Wohnung während der ortsüblichen Besuchszeit vom Vermieter zusammen mit Intressenten besichtigt werden kann. In der Regel bedeutet dies die Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Trotzdem ist eine Terminabsprache mit dem Mieter notwendig. Ohne Termin keine Besichtigung. Überraschende Besuche muss der Mieter nicht hinnehmen. Der Mieter ist mindestens 24 Stunden vorher zu benachrichtigen, andernfalls kann er den Termin ablehnen ( AG Köln WM 1986, 86 ; AG Aachen WM 1986, 87). Bei berufstätigen Mietern kann die Anmeldefrist auch bis zu 4 Tagen betragen (z.B. Außendiensttätigkeit) (AG Münster WM 82, 282).

Ja, die Mietinteressenten musst du in die Wohnung lassen. Allerdings müssen die Termine mit dir abgesprochen werden. Die Telefonnnummer hätte der Vermieter ohne dein Einverständnis nicht weitergeben sollen. Bist du sicher, dass im Mietvertrag nicht irgendeine Klausel steht, die denen das ermöglicht, wenn sie es "großzügig" auslegen?

Du musst die Nachmiet-Interessenten in die Bude lassen. Aaaaaber der Vermieter kann da nciht einfach ungefragt auftauschen und klingeln nach dem Motto - da aammer- jetzt lass uns mal die Bude anglotzen. Ohne rechtzeitiger vorheriger Terminvereinbarung geht da nix. Und was das Handy angeht: Es dürfte allgemein hinlänglich doch bekannt sein das man so ein Ding ABSCHALTEN kann. Die Nummer darf er jedenfalls nicht weitergeben - aber willst den deswegen verkalgen oder gleich zum Anwalt rennen???? Schalt das schit Ding aus und gut is, mach dem Terminvorschlge für die WOhnungsbesichtigung - und gut is - er darf nciht mit Zweitschlüssel etc in die Wohnung-dadurch macht er sich strafbar-das ist wie ein Einbruch.

Fordere die Hausverwaltung schriftlich auf, unverzüglich es zu unterlassen, Deine Telefonnummer an Dritte auszuhändigen.

Termine sind von Dir selbstverständlich zur Besichtigung der Wohnung durch Nachmieter zu erlauben.

Wenn im Mietvertrag keine Vereinbarung steht - meist sind es einige bestimmte Wochentage und auch bestimmte Uhrzeiten, die im Mietvertrag stehen, wenn der Mieter kündigt, dann muss der VM auf jeden Fall Dich mindestens zwei Tage vorher über einen Termin informieren und sich erkundigen, ob der Termin auch klappt.

Wer nach einer Kündigung die Besichtigung der Wohnung verhindert und somit den VM daran hinderr, ohne wirtschaftlkiche Schäden nahtlos wieder zu vermieten, haftet für die Mietschäden.