Mietrecht: kann Vermieter den Mieter zwingen, sich an Kabelkosten Kabelklosten TV zu beteiligen?

3 Antworten

Sofern dass nicht ganz klar im Mietvertrag verankert ist, kann er das nicht verlangen. Auch wenn es im Mietvertrag stehen würde, wäre es wie du es schilderst rechtswiedrig. Falls er aber schriftlich im Mietvertrag schildert, dass jeder eine gewisse Gebühr für Telekomunikationsmöglichkeiten zahlen muss, ist er rechtlich gesehen im Vorteil, da dass auch das Telefon, Wifi, etc. behinhaltet. Müsstest das mal im Mietvertrag nachschauen. Falls du fragen hast, kannst du mir gerne zurückschreiben.

Auch wenn es im Mietvertrag stehen würde, wäre es wie du es schilderst rechtswiedrig.

Rechtsgrundlage für diese Behauptung?

Er verlangt wie sie es beschreibt eine Gebühr für die Unterhaltung eines von ihr in keinster Form genutzten Dienstes. Nach Schweizer Gesetz nicht erlaubt!

Wenn vertraglich als Betriebskosten vereinbart, ja.

Der VM stellt diesen "Dienst" zur Verfügung und kann anteilige Kosten dafür umlegen. Ob der Mieter diesen "Dienst" nutzt oder nicht spielt keine Rolle.

Punkt 15 § 2 der Betriebskostenverordnung

die Kosten

a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,

hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen,

oder

b) des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage; hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse;

Ja wenn sie bei den BK dabei sind. Ist nicht sehr teuer.