Mietrecht: Kann ich die Person des Hausverwalters ablehnen?

5 Antworten

Nein, dass kann der Mieter (eigentlich) nicht.

Allerdings kannst du dich an den Vermieter wenden und das Verhalten der Hausverwaltung monieren. Nur in schwerwiegenden Fällen, dazu gehört aber keine Macke, kannst du den Vertreter des Vermieters (Hausverwaltung) ablehnen. Dies wäre z. B. dann der Fall, wenn der Hausverwalter dich oder deine Angehörigen beleidigt, schikaniert, oder permanent neben der Sache liegt. Diese Vorgänge müsstest du aber beweiskräftig dokumentieren.

Die Hausverwaltung handelt ja im Auftrag des Vermieters, ist diesem quasi gleichzusetzen.

Wenn Du also mit dem Vermieter/seiner Verwaltung unzufrieden bist gibt es nur eins, den Vertrag kündigen.

Im Ernst, wende Dich direkt an den Vermieter und schildere ihm das, Deiner Meinung nach, unkorrekte Verhalten der Verwalterin.

nein, du wirst da gar nicht gefragt, wäre ja noch schöner

du hast da überhaupt kein mitspracherecht, in keinster weise

selbst wenn der verwalter ein frisch entlassener mörder wäre, wäre es nicht dein bier

Nein,aber wenn die Hausverwaltung hier mitliest kann sie dich als Mieter ablehnen.

Sicher, das Thema ist heikel und ein dezidiertes Eingehen auf die "Macke" ist, ohne selbst Arzt zu sein, schwierig. Allerdings bin ich derzeit gezwungen die falschen Darstellungen (zu Erreichbarkeit, Zugang zur Wohnung, Verschieben von Terminen mit Handwerkern etc.) regelmäßig richtigzustellen. Der Aufwand dafür ist erheblich.

@Hansmaus

für alles zeugen haben und mit schadensersatz arbeiten oder sie halt immer richtig auflaufen lassen, nichts gefallen lassen von ihr etc

solange du im recht bist, kann sie dir doch überhaupt nix, zeugen helfen beim beweisen

Es gibt nun mal Chefs gute und schlechte, so ist das Leben.

Die Hausverwaltung als Chef - so führt sich diese Dame auf. Kennen Sie den Fall ?

Im Arbeitsrecht gibt es eine klare Weisungsbefugnis - Über- bzw. Unterstellungsverhältnis. Das kennt das Mietrecht m.E. nicht. Dort sind beide Parteien gleichberechtigt und zu einem pfleglichen und gedeihlichen Umgang mit dem Vertrag verpflichtet (was umgekehrt auch für Arbeitsverträge gilt).