Mietrecht: Kann ich die Person des Hausverwalters ablehnen?
Mein Vermieter bedient sich bei der Betreuung meiner Wohnung einer Hausverwaltung. Diese Hausverwalterin hat meiner Meinung nach eine echte Macke. Im Schriftverkehr bezieht sich die Dame auf Ereignisse und Sachverhalten, die es, außer im eigenen Kopf nie gegeben hat. Die Die Kommunikation ist dementsprechend schwierig und aufwendig. Kann ich diese Person unter Hinweis auf den Schriftverkehr ablehnen ?
5 Antworten
Nein, dass kann der Mieter (eigentlich) nicht.
Allerdings kannst du dich an den Vermieter wenden und das Verhalten der Hausverwaltung monieren. Nur in schwerwiegenden Fällen, dazu gehört aber keine Macke, kannst du den Vertreter des Vermieters (Hausverwaltung) ablehnen. Dies wäre z. B. dann der Fall, wenn der Hausverwalter dich oder deine Angehörigen beleidigt, schikaniert, oder permanent neben der Sache liegt. Diese Vorgänge müsstest du aber beweiskräftig dokumentieren.
Die Hausverwaltung handelt ja im Auftrag des Vermieters, ist diesem quasi gleichzusetzen.
Wenn Du also mit dem Vermieter/seiner Verwaltung unzufrieden bist gibt es nur eins, den Vertrag kündigen.
Im Ernst, wende Dich direkt an den Vermieter und schildere ihm das, Deiner Meinung nach, unkorrekte Verhalten der Verwalterin.
nein, du wirst da gar nicht gefragt, wäre ja noch schöner
du hast da überhaupt kein mitspracherecht, in keinster weise
selbst wenn der verwalter ein frisch entlassener mörder wäre, wäre es nicht dein bier
Nein,aber wenn die Hausverwaltung hier mitliest kann sie dich als Mieter ablehnen.
für alles zeugen haben und mit schadensersatz arbeiten oder sie halt immer richtig auflaufen lassen, nichts gefallen lassen von ihr etc
solange du im recht bist, kann sie dir doch überhaupt nix, zeugen helfen beim beweisen
Es gibt nun mal Chefs gute und schlechte, so ist das Leben.
Die Hausverwaltung als Chef - so führt sich diese Dame auf. Kennen Sie den Fall ?
Im Arbeitsrecht gibt es eine klare Weisungsbefugnis - Über- bzw. Unterstellungsverhältnis. Das kennt das Mietrecht m.E. nicht. Dort sind beide Parteien gleichberechtigt und zu einem pfleglichen und gedeihlichen Umgang mit dem Vertrag verpflichtet (was umgekehrt auch für Arbeitsverträge gilt).
Sicher, das Thema ist heikel und ein dezidiertes Eingehen auf die "Macke" ist, ohne selbst Arzt zu sein, schwierig. Allerdings bin ich derzeit gezwungen die falschen Darstellungen (zu Erreichbarkeit, Zugang zur Wohnung, Verschieben von Terminen mit Handwerkern etc.) regelmäßig richtigzustellen. Der Aufwand dafür ist erheblich.