Mietrecht bei Mitbenutzung von anliegenden Grünflächen und Tierhaltung

15 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Meine Wohnung hat eine Terrasse

da kannst du deine kaninchen laufen lassen(späne einstreuen).

hihi süß und lustig ;-)

". Hinter der Terrasse ist ein großes Rasenstück, welches der Vermieterin gehört"

das kannst du nur nutzen, wenn es die Vermieterin gestattet

Klar kann sie Dir das untersagen.

Vielleicht war sie auch einfach nur verärgert, weil Du sie nicht vorher um Erlaubnis gefragt hast. :)

Also habe ich stundenweise an verschiedenen Tagen meine Kaninchen mit natürlich wieder abbaubarem Gehege raus gesetzt. Das Gehege ist 143 cm/ rund. Also nicht riesig. Heute hat mir meine Vermieterin mitgeteilt, dass das nicht erlaubt sei. Sie wolle es nicht, weil es ja dann jeder machen könnte. Nun meine Frage - Kann sie das verbieten ?

Die Vermieterin ist im Recht. der Rasen ist nicht Bestandteil Ihres Mietvertrages also nicht mitvermietet,

Somit kann sie auch das aufstellen jeglicher Sachen sowie das Betreten verbieten.

Ja das kann die VM grundsätzlich. Der Frage ist nicht zu entnehmen wieviel Kaninchen da grasen und "abgegraste" Fläche erkennbar ist.

Vielleicht hätte man die VM um Erlaubnis gefragt und naja. Eigenmächtigkeit ist nicht immer angebracht.