Mietrecht bei abwasser in der Wohnung?
Ich habe eine Frage, kennt sich einer mit Mietrecht aus?
Ich habe folgendes Problem seit 2 Monaten ist immer bei Regen der Abfluss vor meinem Haus übergelaufen und Wasser kam durch die Haustür unten rein dadurch hatte ich dann einen schimmelschaden an den Wänden ( Vermieter wurde informiert, passiert ist nix ) jetz vor knapp über eine Woche kam das pure Abwasser mit Fäkalien rein und stand Zentimeter tief in meiner Wohnung, meine ganzen Möbel sind aufgewollen und konnte ich entsorgen, der Vermieter sieht die Schuld bei der Stadt und die Stadt meint der Vermieter muss Schadensersatz leisten. Ich habe keine Hausratversicherung und musste spontan zu meiner Mutter nach München ziehen da ich in der Wohnung nicht mehr bleiben konnte ( Schimmel, Feuchtigkeit, Gestank)
Nun meine Frage an euch lohnt es sich das man gegen den Vermieter rechtliche Schritte einleitet oder nicht?
Vll kann ja einer helfen
3 Antworten
Vielleicht hilft dfir diese Seite etwas weiter.
https://mietminderungstabelle.de/Mietminderung_bei_Wasserschaden.art46.html
und vor aelen diese : https://mietminderungstabelle.de/Mietminderung_bei_Wasserschaden.art46.html
bei dem lezteren sind gerichtliche Urteile zu lesen.
Hier ua ein Beisspiel:
Amtsgericht Friedberg, Urteil vom 06.07.1983 - C 389/82 -Ist der Gebrauch einer Wohnung wegen einer Wasserüberschwemmung für zwei bis drei Wochen stark eingeschränkt, so kann der Mieter die Miete um 80 % mindern. Dies hat das Amtsgericht Friedberg entschieden.
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Im zugrunde liegenden Fall kam es zu einer Überschwemmung in einer Wohnung. Grund für die Überschwemmung waren starke Regenfälle ("Jahrhundertregen"). Der Teppichboden der Wohnung wurde komplett mit Wasser und Sand überschwemmt. Es bildete sich ein unerträglicher Geruch, der den Gebrauch der Wohnung für ca. zwei bis drei Wochen beeinträchtigte.
80 % MietminderungDas Amtsgericht Friedberg urteilte, dass der Mieter bei diesem Ausmaß der Überschwemmung eine Mietminderung von 80 % geltend machen könne.
Keine Verpflichtung zum Heizen im HochsommerEs präzisierte, dass es Aufgabe des Vermieters sei, den Schaden zu begrenzen und dass der Mieter nicht verpflichtet sei im Hochsommer zu heizen, um ein schnelles Trocknen des Teppichbodens zu ermöglichen.
Super vielen Dank das werde ich mir durchlesen
Nun meine Frage an euch lohnt es sich das man gegen den Vermieter rechtliche Schritte einleitet oder nicht?
lohnt nicht, warum schließt man KEINE entsprechende Versicherung ab?
für das Gebäude ist ausschließlich der Vermieter zuständig.
ohne eine Hausrat bleibst auf deinem Schaden sitzen
https://www.hdi.de/privatkunden/versicherungen/wohnen/ratgeber-wohnen/wasserschaden
Sofern der Regenwasserabfluß im öffentlichen Verkehrsraum liegt, ist dessen Reinigung Sache der Stadt.
Liegt der Abfluß auf dem privaten Grundstück, ist der Eigentümer für die Reinigung zuständig.
Sie sollen sich so oder so gegen die Folgeschäden versichern.