Mietrecht Aufrechnung von Stromkosten nach wasserrohrbruch

2 Antworten

Wenn eine Gebäudeversicherung vorliegt und die Wiederherstellungskosten bezahlt hat, beinhaltet das natürlich auch die Stomkosten.

Dein Vermieter bekommt den Stromverbrauch der Trocknungsgeräte mitgeteilt, diese muss er einreichen und die werden 1:1 ersetzt. Dann muss er des wieder mit dir verrechnen.

Tut er das nicht, bereichert er sich durch den Schaden, was unzulässig ist! Natürlich ist es dein Recht, die Kosten von ihm zu fordern. Die Verrechnung kann schon einige Zeit in Anspruch nehmen, aber meiner Meinung nach hättest du die Kosten nicht von der Miete kürzen dürfen. Vor allem, da du nicht weißt, wie hoch sich diese belaufen!

Wie kommst du auf zwei MM? Entweder zu zahlst nur 'n Appel und 'n Ei, oder du hast völlig falsche Vorstellungen. (Wieviele Geräte standen da für wie lange?)

Natürlich darf er dich nun kündigen. Hast du das Geld auf ein Sperrkonto gezahlt und ihm das schriftlich mitgeteilt? Falls nicht, wird es wohl schlecht aussehen und er kann mit der letzten Nebenkostenabrechnung - nach deinem Auszug- die Stomkosten verrechnen.

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Die 2MM kommen von ungefähren Laufzeit des Trockners mal die cent pro kwh. Das ergibt ungefähr den Wert von 2MM. (1Gerät 1kwh Leistung 3Monate lang 24 Stunden pro Tag~450€)

Komischerweise gibt es in der Literatur Beschreibungen wonach man prinzipiell alles Aufrechnen kann sogar einen Privatkredit den der Vermieter bei einem theoretisch hat. Dennoch würd mich Interessieren wieso speziel diese Kosten nicht mit der Miete aufrechenbar sein sollten was wohl der Knackpunkt an der ganze Sache ist. Darüber hinaus ist der Vermieter Vollprofi bei sowas und ich neige wohl auch ehr dazu dass der Vermieter irgendwie im Recht ist und ich etwas falsch gemacht habe.

Mit freundlichen Grüßen

Also, wenn denn der Schaden am Gebäude vorliegt (nicht Hausrat), dann bezahlt die Versicherung, die ja von dir bezahlt wird, auch den Strom für die Trocknung. Eine Kürzung der Mieter halte ich für zulässig in Höhe von rd. 100 EUR je Woche und Gerät und der Vermieter kann ja die zahlen offen legen. Viel Glück.