Mietrecht? Ablöse Badewanne?

6 Antworten

Servus Du,

wenn die Frage ist: Ob der Mieterbund das gesagt hat: das weiss ich nicht.

Wenn die Frage ist " Ob Du für Mieteeeinbauten" irgendwas bezahlen musst bei Auszug (egal ob Du oder der Mieter gekündigt hat) Klares Nein!

Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Und nach Deiner Info auch keine mündliche Vereinbarung darüber.

Und wenn der Mieter sagen würde: das war aber vereinbart und Du hast nicht vereinbart: Auch alles gut. Wenn dann muss der Mieter den Beweis führen. (Was nach einer Kündigung durch Dich nicht einfacher für den Mieter wird).

Denke einfach nach den Vorgeschichte (Deine Beiträge) Will Dich Dein Mieter einfach nur ärgern.

Dir viel Erfolg und dann einen vernünftigen Mieter.

Saluti Fabrizia

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Dann soll er das Ding wieder ausbauen und den ursprünglichen Zustand wieder herstellen!!!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Frag ihn mal ob er deine Zusage schriftlich hat und wenn nicht, das du ihm die Wahl lässt:

fachgerechter rückbau oder drin lassen, einwandfreier Zustand vorausgesetzt - natürlich ohne kostenbeteiligung...

Auch wenn ich im Mietrecht nicht bewandert bin, kann ich mir das nicht vorstellen. Eine Badewanne ist eine bauliche Veränderung. Diese ist in einer Mietwohnung nach meiner Rechtsauffassung nicht ohne Zustimmung des Vermieters möglich.

Dumm ist, dass hierzu offenbar nichts geschrieben steht. Somit würde es wohl Aussage gegen Aussage stehen.

Teile ihn dich mit, dass du einen Rückbau haben möchtest.

Das schafft die richtige Verhandlungsbasis.