Mietrecht - kann ich rückwirkend fristlos kündigen?

12 Antworten

Du kannst rückwirkend ( für Mängel ) eher keine Mietminderung bei der Mietzahlung vornehmen.

Der Mangel ist behoben - also kannst Du jetzt auch nicht mehr fristlos kündigen.

Rückwirkend kündigen kannst Du nicht, weder fristgerecht noch fristlos.

Zudem besteht bzw. bestand kein ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung; nur eine angemessene Mietminderung.

Das ist kein Grund für eine fristlose Kündigung.

Dem vorausgehen muss immer eine schriftliche Mängelanzeige mit Frist zur Behebung. Haben Sie das gemacht?

Und wenn man fristlos kündigt, muss man auch sofort ausziehen, d.h. sofort auch eine neue Wohnung haben.

Rückwirkend kündigen oder die Miete mindern geht nicht.

Denkbar wäre eine Anfechtung des Mietvertrages, Voraussetzung wäre, dass der Vermieter schon am Anfang vor hatte, die Heizung nicht zu reparieren. Das kann man aber schwer nachweisen.

Ansonsten: Kündigung zum nächst möglichen Zeitpunkt. Verbunden mit einer Mietminderung. Du musst ihm schriftlich die Mängel mitteilen und dabei klar stellen, dass du nach Ablauf einer Frist von sagen wir 10 Tagen die Miete um sagen wir 40% minderst. (In der Heizperiode ab Oktober kannst du die Miete um mindestens 70% mindern.) Wenn der Vermieter die Mängel nicht abgestellt hat, überweist du einfach eine geringere Miete, so lange bis die Mängel abgestellt sind.)

Vgl. die % - Sätze für eine Mietminderung: http://mietminderungstabelle.de/

Das waere selbst dann kein Grund fuer eine fristlose Kuendigung, als du noch kein warmes Wasser hattest und die Heizung nicht funktionierte. Allerdings haettest du zumindest wegen des fehlenden Warmwassers eine Mietminderung geltend machen koennen.

Jetzt, da alles wieder funktioniert, ist der Drops gelutscht und du kannst nur noch mit der dreimonatigen Kuendigungsfrist kuendigen (sofern es sich um einen unbefristeten Mietvertrag ohne beidseitige Kuendigungsverzichtsvereinbarung handelt).