MIETRECHT - TV und Internet
Hallo, also ich bin dieses Wochenende in meine neue frisch renovierte Wohnung eingezogen, schon nach aufstellen der Möbel stellten wir einen defekt der Fernsehkabel Dose fest, am Montag kam dann der 1&1 Techniker wegen des Internets und stellte direkt fest das der nebenligende Telefon Anschlüssen beide Steckdosen in der selben leiste auch defekt seien, eindeutig ein Mangel der Renovierung. Seine Worte waren "na das muss ein Lehrling, wenn überhaupt gemacht haben".. Naja zur Frage, wie sieht das mit Reparatur Anspruch aus oder vielleicht sogar einer mietminderung & wer trägt die Kosten der Reparatur. Kabelanschluss zahle ich laut Mietvertrag in meinen" Betriebskosten" nämlich, denke also dieser muss gestellt werden. Habe schon den Reparatur Service meines Vermieters kontaktiert am Montag, diese haben den Fall aufgenommen und sich seither nicht gemeldet, trotz versprochenen Rückruf.. Sorry, für den Riesen Text und danke im voraus.
7 Antworten
Das meldest deinem Vermieter und er muss das reparieren und auch die Kosten dafür tragen
Der Vormieter hat also bei seinem Auszug die Wohnung renovieren müssen. Oder der Vermieter hat vor Deinem Einzug renoviert. Egal,...die Steckdosen für Telefon und Internet müssen funktionieren. Reklamiere das schriftlich bei Deinem Vermieter und setze ihm eine Frist von 1 Woche ( Datum angeben ). Sage ihm, dass Du danach selbst für die Reparatur sorgen wirst und die Kosten von der nächsten Mietzahlung abziehen wirst.
Dein Vermieter muss das richten lassen, aber Mietminderung wegen sowas geht nicht.
aber Mietminderung wegen sowas geht nicht.
Warum nicht?
Ein Blick in deinen Mietvertrag klärt, ob die Telefonanschlussdosen überhaupt mitvermietet oder vielmehr von (irgend einem) Vormieter mal auf eigene Kosten installiert wurden.
- Nur im ersten Fall kann man Mängelbeseitigung n. § 563 BGB überhaupt beanspruchen.
- Im Gegensatz zur manch rechtsirriger Meinung setzen Mängelbeseitigungsanspruch wie Mietminderung Kenntnis des Vermieters, nicht der Hausverwaltung oder dessen Reparturservice voraus.
- Da kannst du anrufen und Unbefugte behelligen, bis du schwarz wirst: Nachweiliche Kenntnisnahme wäre nur durch per Einwurfeinschreiben oder bezeugter Übergabe schriftlich geforderter Mängeldbeseitigungsaufforderung beweislich.
- So fordert man den Vermieter unter angemessener Fristsetzung von mind. 14 Tagen auf, den Mangel zu beheben.
- Ferner, nach fruchtlosem Fristablauf (s)einen Reparaturservice in Ersatzvornahme zu beauftragen und die Rechnung mit der übernächsten Mietzahlung zu verrechnen. Dabei trifft dich eine Schadensminderungspflicht, Wochenend- oder Noteinsätze muss der VM ebensowenig zahlen wie einen fremden Dienst, wenn er entsprechende Dienstleister vorhält.
- Eine Mietminderung wärte taggenau und angemessen vorzunehmen, wollte man keine qaulifizierte Abmahnung wg. Mietrückstand in Kauf nehmen.
G imager761
Jeden Tag den Vemieter anrufen!!! Auf den Geist gehen und nicht abwimmeln lassen. Er muss den kurzfristen Termin vereinbaren und sichern
Dann ruf ich wohl direkt gleich vor der Arbeit nochmal an, danke!
Gib deine Telefonnummer auf, unter der du am Tage erreichbar bist. Sollte bis zum Abend kein Rückruf erfolgt sein, rufst du wieder an und fragst höflich nach.
Am nächste Morgen fragst du wieder ganz ruhig nach, ob er schon einen Termin vorliegen hat.
Und das jeden Tag bis zu Erfüllung seiner Vermieterpflichten!
Mit Anrufen erreicht man gar nichts. Einen Mangel muss man SCHRIFTLICH reklamieren mit Termin zur Abhilfe
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Problem ist, ich habe schon von anderen Mietern meines Hauses gehört das sich solche kleinen Reparaturen gerne mal bis zu 9 Monaten hinziehen und meine zuständige Vermieterin ist im Urlaub bis Ende des Monats, ausser dem Reparatur Service ist niemand zu erreichen.. Gibt es nicht die Möglichkeit da jemanden kommen zu lassen und Rechnung direkt an den Vermieter zu stellen.?