Mietpreis für ausgebaute Kellerwohnung?
Es war nichts in dem Keller alles wurde von uns bezahlt um den Keller bewohnbar zu machen. leider haben wir nichts schriftlich verfasst in der Annahme es geht gut. Jetzt besteht sie darauf das wir rückwirkend vom Dezember 2013 bis zum Zeitunkt für 96,2 m2 eine Kaltmiete von 596,44 monatlich zahlen sollen.Die Deckenhöhe ist 2,23 - 2,27 m. Außerdem befindet sich der Heizölraum für Heizöltanks mit in der Wohnung?danke Gabi?
5 Antworten
Das wird ein Spaß vor Gericht! Einerseits ist es völlig unerheblich, ob ihr oder Vermieter den Ausbau der Räume zur Wohnung bezahlt habt. Fakt ist, es gibt eine Wohnung, für die eine marktübliche Miete zu zahlen ist. Auskunft, was marktüblich ist, könnte man über einen Mietspiegel der Stadt oder einer benachbarten, vergleichbaren Stadt bekommen.
Andererseits aber könntet ihr mit möglichst vielen Belegen und Nachweisen eine Gegenrechnung für die Erstellung der Wohnung aufmachen. Vor Gericht wird wohl gegeneinander abgewogen und auf einen Vergleich gedrängt.
Viel Erfolg!
das sind dann um die 20.000 Euro. Viel Spaß ;)
Eure Kellerwohnung ist keine Wohnung, schau mal hier:http://www.hahn-immobilien.net/page/artikel/artikelid/40
Wie kann man die m2 berechnen?
Länge x Breite der Grundfläche je Raum und dann alles addiert.
Natürlich ist eine Wohnung im Keller eine Wohnung. Neudeutsch wird das Souterrain-Wohnung genannt.
Und wie hoch wäre dann der Preis pro m2 bei einer Deckenhöhe 2,23 - 2,27m?
Das kommt auf die Region an. 6,20 € ist schon sehr günstig.
Die Raumhöhe ist nur für die anrechenbare Wohnfläche, nicht für den Mietpreis, von Bedeutung.
Wer ist sie und warum verlangt sie jetzt Miete?
Lichte Höhe ab 2,00 m darf voll zur Wohnfläche gezählt werden.
Forderungen aus 2013 können noch bis 31.12.2016, aus 2014 bis 31.12.2107, aus 2015 bis 31.12.2018 usw. usw. geltend gemacht werden.
Ich möchte nicht sagen wer sie ist , das ist ja alle öffentlich . sonst bekomme ich noch mehr Ärger.
Namen will hier auch keiner wissen. Nur welche "Position" sie/er hat. Eigentümer des Hauses oder was?
ja, der Eigentümer des hauses.
Ein Fall für den Fachrechsanwalt für Mietrecht. Hier sollte ein selbständiges Beweisverfahren beim Amtsgericht beantragt werden, denn ihr habt eine mündliche Mietervereinbarung mit der Vermieter über Modernisierung von Wohnraum abgeschlossen. Natürlich muss Miete bezahlt werden, denn es bestünde auch ein mündlicher Mietvertrag. Die Miethöhe ist Verhandlungssache und kann nicht im Nachgang durch Willkür des Vermieters festgelegt werden. Eine Aufrechnung gegen eure Leistungen ist angezeigt.
Zur Historie kannst du noch einige Informationen geben. Da sind noch andere Sichtweisen möglich.
Das habe ich schon, aber was ist es? Wie kann man die m2 berechnen?