Mietminderung wo ziehe ich ab? Kalt oder. Warmmiete?

4 Antworten

Wir hatten einen Wasserschaden und Mietminderung eingefordert! 

Eine Mietminderung fordert man nicht an sondern nach erfolgter Mängelanzeige oder ab dem Zeitpunkt ab dem der Vermieter von der Sache Kenntnis hat, darf man angemessen die Miete mindern.

Die Höhe einer Mietminderung sollte ein Fachmann wie Mieterbund oder Anwalt für Mietrecht festlegen.

Mann kann auch im Internet vergleichbare Urteile zu der Höhe von Mietminderung finden in Mietminderungstabelle 2017

Der Vermieter hat uns mitgeteilt das wir 25% abziehen können bevor ich wieder einen Brief schreibe was Tage dauert, wollte ich euch erst mal fragen vielleicht kennt sich ja einer aus?!

Ob das fair ist oder viel zu niedrig, hängt vom Ausmaß des Mangels ab. Da sollte man sich erkundigen; siehe oben genannte Möglichkeiten.

Die Frage die wir uns stellen: Von welcher Summe ziehe ich die 25% ab? Kaltmiete oder Warmmiete ? 

Von der Warmmiete:

http://www.mietminderung.org/mietminderung-von-kaltmiete-oder-warmmiete/

LG

johnnymcmuff

Das regelte 2005 der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil (BGH WuM 2005, 573) eindeutig. Demnach ist die Berechnungsgrundlage für eine Mietminderung die Warmmiete.

Danke

Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Dabei ist unerheblich, ob die Nebenkosten als Pauschale oder Vorauszahlung geschuldet werden (BGH, Urteil vom 6. 4. 2005 – XII ZR 225/03).

Quelle und mehr zum Thema http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/minderung.htm

Danke 🙂

Kleiner Hinweis: Der mindernde Mieter muss darauf acht geben, dass  bei der nächsten BK-Abrechnung der Anteil der Minderung der Betriebskosten auch abgezogen wird (zeitanteilig) und sich nicht der Vermieter diesen wieder zurückholt.

Von der Warmmiete. :)

Danke