Mietminderung, weil man die Dusche nicht mehr benutzen kann?
Letzten Sonntag (24.08.) stand auf einmal mein Vermieter (wohnt unter mir) in der Tür, als ich gerade aus der Dusche kam und meinte, ich dürfte im Badezimmer kein Wasser mehr aufdrehen, weil es bei ihnen unten durchtropft. So dann am nächsten Morgen erst mal in der Küche abgewaschen. Am Abend, als ich dann von der Arbeit kam, meinte er, ich soll mal duschen, aber nicht länger als 5 Minuten (schwer als Frau ^^). Ok, hab ich gemacht, hat wieder getropft. Dann meinte er, ich soll das Wasser in der Badewanne in paar Minuten laufen lassen, das hat dann nichts gefehlt und beim Waschbecken später dann auch nicht. Dann meinte er, ich könne ja bis ein Handwerker kommt, baden. Okay, dacht ich mir, ich war der Meinung, spätestens Freitag würde bestimmt ein Handwerker kommen, nur leider war dem nicht so. Als ich dann mal nachgefragt habe, wann denn mal ein Handwerker kommen würde, meinte er, das weiß er nicht, wenn er halt Zeit hat. Nur um ehrlich zu sein, wird mir tägliches Baden langsam zu teuer und nur in der Badewanne abduschen, find ich ehrlich gesagt auch saukalt (und Heizung kann ich nicht einschalten, hat der Vermieter noch nicht angemacht, super, oder ^^). Jetzt hab ich heute nochmal gefragt, wann endlich jemand kommt und er meinte am Donnerstag. Aber bis Donnerstag sind dann schon fast 2 Wochen ohne Dusche vergangen. Kann ich für diese Zeit eine Mietminderung vornehmen?
7 Antworten
Der Vermieter ist von der Mangelhaftigkeit in Kenntnis gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt darfst du nunmehr auch rückwirkend die Bruttomiete mindern bis der Mangel abgestellt ist. Ich halte hier 5% für angemessen. Keineswegs ist der Minderungsbetrag nach Abstellung des Mangels nachzuzahlen (was mancher Laie fälschlicherweise meint).
Was soll das denn. Wegen sowas einfachen willst du dem Vermieter an den Karren fahren. Das ist lächerlich kleinkariert. Offentsichtlich kannst du deinen Vermieter nicht leiden, dass du ihm wegen sowas gleich Scherereien machen willst. Finde ich schade, denn Vermieter, die sich um ihre Wohnung kümmern und keine überkandidelte Miete verlangen, gibt es nicht so viele. Aber solche Leute wie du - die gleich nach Mietminderung schreien, obwohl sich der Vermieter ernsthaft um Abhilfe kümmert - sorgen dafür, dass immer weniger Wohnraum zur Miete bereitgestellt wird. Solltest du je einmal die Chance habe, eine Wohnung dein eigen nennen zu dürfen, würdest du wissen, dass gute Handwerker ziemlich ausgebucht sind und schwer zu bekommen sind - auf die Schnelle schon gar nicht -.
Ja, das ist es ja. Da schreit man gleich Mietminderung, Rechtslage usw.usw. Aber ob man persönlich gut auskommt sonst, ob man gut lebt sonst mit der Wohnung und dem Mietpreis, das kommt hier gar nicht zur Sprache. Und das ist sehr schade. Recht hin oder Recht her - manchmal wäre einfach ein wenig Großzügigkeit besser. Und Toleranz. Wenn diese seitens des Vermieters natürlich nicht da war, ja dann würde ich auch Keulen schwingen. Aber wenn alles sonst gut ist, und ich ausnahmsweise mal in der Badewanne duschen muss, dann würde ich nicht so ein Fass aufmachen.
da du ja eine duschmoeglichkeit hast, ist eine mietminderung sicher nicht moeglich (und rueckwirkend schon garnicht). trotzdem wuerde ich dem vermieter schriftlich eine frist zir mangelbehebung setzen und (frech) eine mietminderung ankuendigen, sollte die dusche nicht bis zum fristablauf benutzbar sein
Nein kannst Du nicht.
Du mußt erstmal den Mangel schriftlich anzeigen.
Dann mußt Du schreiben dass Du die Miete unter Vorbehalt zahlst und dann erstmal nochmal abwarten so 4 Wochen was nun passiert. Es ist aber möglich sich beim Mieterverein beraten zu lassen wie hoch man mindern könnte falls überhaupt. Abduschen in Wanne ist durchaus zumutbar. Mach das Wasser wärmer es sammelt sich dann ja auch rasch unten drinnen in der Wanne.
Selten so viel Unkenntnis vom Mietrecht gelesen ...
Kann man bestimmt.
Man kann aber auch bestimmt mal in der Wanne duschen. Soo kalt ist es ja nun nicht.
Der Vermieter hat doch schon genug Scherereien, musst du ihm jetzt auch noch das Leben schwer machen?
Deine Antwort ist fern jeglicher Realität und Rechtslage. Vor allem deine subjektive Auslegung des Problems. Fakt ist, die Dusche darf nicht benutzt werden. Demzufolge liegt ein erheblicher Mangel vor der zur Mietminderung berechtigt.