Mietminderung Ofen/Herd nicht nutzbar

5 Antworten

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Wenn die Frist abgelaufen ist,setzen Sie ihm eine kurze Nachfrist und kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie Die Miete kürzen werden.

  • Reagiert der Vermieter wieder nicht,mindern Sie die Miete gemäß Tabelle:

www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html

Nach Fristablauf besteht auch die Möglichkeit,selber eine Firma zu beauftragen und die Kosten dafür dem Vermieter in Rechnung zu stellen.

erstmal danke für die antworten

einmal gas kommt nicht in frage schon allein wegen Anschaffungskosten

jockl:nein es ist heut zutage PFLICHT eine Erdung zuhaben da kann ich egal was für ein Herd nehmen alles andere ist Fahrlässigkeit und nicht zugelassen es muss immer eine Erdung geben

Fordert den Vermieter unter Setzung einer realistischen Frist (2 Wochen sollten genügen) dazu auf, die Elektroinstallation zu reparieren, und kündigt für den Fall der Untätigkeit an, dass ihr selbst jemanden beauftragen und die Kosten mit der Mietzahlung verrechnen werdet.

(Laienmeinung, wie immer.)

Das ist die ideale Chance, dem Stromkochen adieu zu sagen, einen Gasherd oder Gaskochfeld zu kaufen, mit Propan aus der Flasche spart man 80% der bisherigen Kosten. Gerade gestern hab ich erst Flaschenwechsel gehabt, nun hält sie wieder bis Mai mindestens. Die volle Reserveflasche kostet weniger als 20 EUR.... kochen für 7 Monate, ist doch der Kracher, oder?

Aber nur Kochen nicht Backen.oder? :-)

Da scheint Ihr mir etwas falsch orientiert. Denn Ihr hättet Euch über die vorhandene Stromtechnik in Abstimmung auf Eure Geräte bezogen, im Vorfeld orientieren müssen. Also genau genommen sind selbst die 2 % nicht gerechtfertigt.