Mietminderung oder Vergütung bei Übernahme einer unrenovierten Wohnung?

15 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Entspr. § 535 (1) BGB hat der Vermieter dem Mieter die Mietsache in einem zum vetragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten. Dazu gehört auch, dass die Wohnung „renoviert“ ist (hier wohl tapeziert, gemalert, etc.). Abweichend kann etwas anderes vereinbart werden. Die Betonung liegt auf VEREINBART. Nun kommt es drauf an, ob der MV schon unterschrieben ist bzw. du womöglich eingezogen bist. Wenn im MV nichts zum Zustand steht, gehe ich davon aus, dass der Vermieter nach wie vor verpflichtet ist. Dementsprechend könnte Mietnachlass gewährt werden, oder der Mieter kann die notwendigen Ausgaben mit der Miete verrechnen. Das setzt voraus, dass Termin gestellt wird und ansonsten bei Nichterfüllung dann so verfahren wird.

Dein Bruder sollte darauf achten, dass im Vertrag die "Übergabe im unrenoviertem Zustand" bestimmt wird.

Und selbstverständlich sollte drinstehen, dass beim Auszug nicht renoviert werden muss.

Ausnahme: Steht in einem VORFORMULIERTEN Mietvertrag (werden meistens verwendet) etwas von LAUFENDEN Schönheitsreparaturen UND ENDRENOVIERUNG, kann er es drin lassen. Diese Kombination ist unzulässig, er muss also so oder so nur besenrein übergeben und hat keine Pflicht, Schönheitsreparaturen auszuführen. Nennt man unter Juristen "unzulässigen Summierungseffekt".

Ebenso unwirksam sind vorformulierte Schönheitsreparaturklauseln mit festen Fristen (z.B. "spätestens alle 5 Jahre") ohne relativierenden Zusatz. Erlaubt ist z.B. "in der Regel alle 5 Jahre". Sind solche Klauseln im Vertrag, braucht man sich nicht aufzuregen, der Vermieter fällt am Ende hinten runter :-)...

Fotos vom Zustand zu machen, ist übrigens immer gut.

Verhandeln. Hoffe, der Vertrag ist noch nicht unterschrieben. Wenn der Vermieter nicht mit sich reden lässt, entweder nicht einziehen oder in Vertrag festlegen, dass auch bei Auszug nicht renoviert wird.

Kommt drauf an, was du mir unrenoviert meinst. Es kommt mitlerweile immer öfter vor, dass Wohnungen übergeben werden, ohne dass der Vormieter diese nochmal weiss pinselt. (Meist fängt dann der neue Mieter gleich an, seine Wunschfarbe wieder drüberzupinseln) Deshalb passiert es immer öfter, dass in unrenoviertem Zustand übergeben wird, aber eben auch in unrenoviertem Zustand wieder ausgezogen wird. Sind schwerwiegendere Renovierungszustände vorhanden, sollte man da besser miteinander reden. Einen kaputten Teppich z.B. würd ich nicht übernehmen.

Nein, das kann er nicht. Allerdings kann er die Wohnung, wenn er auszieht, ebenfalls unrenoviert hinterlassen, wobei ich annehmen, dass es um die üblichen Massnahmen wie tapezieren, streichen und Fussbodenbelag geht.