Mietminderung nach Brand des eigenen Geräts?
Hi,
in meiner kleinen Wohnung hat ein Elektrogerät gebrannt und die Wohnung ist derzeit umbewohnbar, weil alles rußig ist und man das ja nicht von den Tapeten runterkommt.
Damit das auch alles gescheit renoviert wird und nicht irgendwann der Brandgeruch wieder durchkommt, übernimmt die Versicherung des Vermieters die Renovierung von Wänden und Decken.
Nun wurde mir aber nahelegt, eine Mietminderung zu beantragen, weil die Wohnung unbewohnbar ist. Aber ich bin mir unsicher: 1.) ist der Vermieter so nett und übernimmt die Renovierung 2.) War es ja mein Gerät, das gebrannt hat
wäre cool, wenn mir jemand helfen könnte und da Bescheid weiß. ich möchte mich ja auch nicht beim Vermieter auch noch unnötig unbeliebt machen.
4 Antworten
Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Renovierung vom Vermieter zügig erledigt wird und Sie bis dahin auch in der Wohnung noch leben können, dann würde ich auf Mietminderung verzichten. Falls es zu Verzögerungen oder sonstigem Ärger kommt, haben Sie dann immer noch ein Ass im Ärmel.
Normalerweise ist die Renovierung auf Kosten der Versicherung ja nicht "nett", sondern eine vertragliche Pflicht aus dem Mietvertrag. Ob es Ihr Gerät war, ist uninteressant. Wenn die Wohnung wirklich unbewohnbar ist und Sie nachweislich woanders schlafen müssen, dann ist die Miete zu mindern, bzw. die Zahlung einzustellen. Dann übernimmt in der Regel auch die Versicherung den Mietausfall für den Vermieter.
ist korrekt. mein Beitrag unterhalb ist mehr als Witz gemeint. Wenn die Versicherung des Vrmieters den Schaden reguliert wird es sich wohl um Gebäudeschaden handeln. Klar das die Versicherung für den Wohnersatz in dieser Zeit aufkommt.
alles klar, danke. Ja, die Wohnung ist umbewohnbar und ich wohne derzeit wieder bei meiner Familie und hab einen längeren Arbeitsweg deswegen, weil von dem Rauch (es hat weniger gebrannt, als vielmehr geschmort und alles mit Rauch und Ruß verschmutzt) alles schwarz ist und Wände und Decken neu gemacht werden müssen.
Kommt darauf an, ob das Gerät wegen grober Fahrlässigkeit Eurerseits gebrannt hat? Dann könnte die Gebäude-Versicherung von Euch die Sanierungskosten zurückverlangen...
War das Gerät defekt, kann man u.U. den Hersteller belangen - war das Ganze ein Missgeschick, an dem keiner eine Schuld trägt, ist das ein Versicherungsfall und dann könntet ihr höflich mit dem Vermieter reden, ob die Mietzahlung ausgesetzt wird, solange die Wohnung unbewohnbar ist.
Sei froh, dass Du keinen Gesundheitsschaden hast,; dass Du nicht zur Rechenschaft herangzogen wirst (kann noch kommen), dass Du nicht wegen Fahrlässigkweit ALLES bezahlen must........ Willst Du auch noch abzocken, wo Du der Verursacher bist?
was heißt hier Abzocken? Mir wurde von einem Versicherungskaufmann (oder wie auch immer sich das schimpft) gesagt, dass ich das beantragen könnte. Ich wusste bis dahin gar nichts davon. und da ich mich bei meinem Vermieter nicht unbeliebt machen möchte, wollte ich mich vorher nur genauer erkundigen.
Da du den Schaden verursacht hast,kannst Du nicht noch eine Mietminderung fordern.