Mietminderung Kabelanschluss?

8 Antworten

sodass der TV Empfang nur über eine DVB-T Zimmer Antenne oder übers Internet möglich ist

Reicht doch auch. Kabel rechnet sich nur, wenn in einer Wohnanlage entsprechend rabattiert wird. Alles andere ist rausgeschmissenes Geld.

Irgendwelche Ansprüche hättest du nur, wenn im Mietvertrag ein Kabel- oder Satellitenanschluss vereinbart wäre.

Nein kannst Du nicht, denn Du mietest eine Wohnung und keinen Kabelanschluss!

Der eigentliche Mietbestandteil ( die Räume ) sind vorhanden.

Es gibt eine Ausnahme * wenn der Eingentümer eine SAT Anlage auf dem Dach instaliert hat und dafür Kosten anfallen und diese funktioniert nicht, dann kannst Du mindern - und zwar den Anteil der Kosten SAT Anlage.

Das Mietrecht (§ 535 BGB) verpflichtet den Vermieter nur zur
Erhaltung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geschuldet gewesenen
(oder während des Vertragsverhältnisses verbesserten)
Gebrauchstauglichkeit der Mietsache. Eine vorhandene Anschlußmöglichkeit
an eine Gemeinschaftsantenne oder ein Breitbandkabel ist deshalb vom
Vermieter in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Gab es im
Haus zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages derartige
Einrichtungen nicht, so kann vom Vermieter die Herstellung eines
Kabelanschlusses oder der Anbau einer Gemeinschaftsantenne nicht
verlangt werden.

Das Recht des Mieters auf Informationsfreiheit ist grundrechtlich geschützt. Gibt
es in dem Haus weder über eine Gemeinschaftsantenne noch über einen
Kabelanschluss eine ausreichende Möglichkeit zum Empfang von
Fernsehprogrammen, hat der Mieter einen Rechtsanspruch auf Anbringung
einer Einzelantenne. Dies gilt selbst dann, wenn im Mietvertrag etwas
anders vereinbart ist. (LG Hamburg ZMR 65,188).
Der Mieter
benötigt aber dennoch die Zustimmung des Vermieters, wenn er eine eigene
Antenne aufstellen will. Der Vermieter hat ein Mitspracherecht bei der
Aufstellung und Montage einer entsprechenden Antenne, er kann den
Montageort bestimmen, soweit keine unzumutbaren Kosten für den Mieter
entstehen. Im übrigen muss der Vermieter aber seine Zustimmung erteilen.
(Ständige Rechtssprechung z.B. BayObLG, WuM 1981, 80; vgl. auch BVerfG
NJW 1994, 1147, 1148 m. w. N.).


Quelle

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/f1/fernsehempfang.htm

Gibt  es in dem Haus weder über eine Gemeinschaftsantenne noch über einen Kabelanschluss eine ausreichende Möglichkeit zum Empfang von Fernsehprogrammen, hat der Mieter einen Rechtsanspruch auf Anbringung einer Einzelantenne

Gegen eine DVB-T-Zimmerantenne wird ja der Vermieter gewiss nichts einwenden wollen.

@Everklever

Hier wird dann von einer Antenne auf dem Dach die Rede sein, oder eine SAT Schüssel und kein Kabel was über die ganze Hauswand verlegt wird.

Du wusstest doch bei Abschluss des Vertrages darüber Bescheid, oder?

Dann kannst Du das jetzt nicht als Mangel geltend machen

Was steht denn im Mietvertrag? Wenn dort nichts vom TV Anschluss steht, kannst Du auch nichts fordern.