Mietminderung des Nachbarn auf mich umlegen?

8 Antworten

Ja, da ihr der Minderungsgrund seid. Lärmbelästigung ist leider ein Minderungsgrund, den Ihr ausgelöst habt. Zahlt die einmalige Mieterhöhung und nehmt die Hausordnung ernster. Meldet Eure Feierlichkeiten im Haus an, dann kann auch kein Nachbar eine Mietminderung durchsetzen.

Meldet Eure Feierlichkeiten im Haus an, dann kann auch kein Nachbar eine Mietminderung durchsetzen.

Bevor sich dieser Irrtum festsetzt: Das nützt im Zweifel gar nichts. Selbst wenn man Feierlichkeiten anmeldet, hat man kein Recht, Lärm zu machen, der über die eigene Wohnung nach außen bzw. in andere dringt.

Der Vermieter hat keinen Anspruch darauf, die Mietminderung des Nachbarn auf euch umzulegen. Er sollte mal lieber schauen, ob die überhaupt gerechtfertigt war. Wenn er es trotzdem macht und dann von der Kaution einbehält - werdet ihr auf Herausgabe kalgen müssen. Am besten holt ihr euch Rat beim Mieterbund, wenn es denn dann so sein sollte.

Beim Mieterbund muss man Mitglied sein, sonst rühren die keinen Finger für einen. Ich weiß das, ich war mal im Mieterbund

Der Vermieter hat keinen Anspruch darauf, die Mietminderung des Nachbarn auf euch umzulegen. 

Warum nicht?

Er sollte mal lieber schauen, ob die überhaupt gerechtfertigt war. 

Woher weißt du, ob der Vermieter das nicht getan hat?

Dann Frage ich mal umgekehrt - warum sollte der Vermieter das Recht haben, die Mietminderung eines Mieters auf die Mietforderung gegenüber einem anderen drauf zu schlagen? Bitte mit Gesetzesquelle angeben.

@angy2001

Die Mieter haben ja durch ihr vertragswidriges Verhalten Anlass für die Mietminderung gegeben.

warum sollte der Vermieter das Recht haben, die Mietminderung eines Mieters auf die Mietforderung gegenüber einem anderen drauf zu schlagen?

Das tut er ja überhaupt nicht. Der Vermieter ist berechtigt, den Verursacher des Schadens (in diesem Fall der finanzielle Schaden durch die Mietminderung) dafür zur Rechenschaft zu ziehen (in Form von Schadenersatz). Wenn du ins BGB schaust, gibt es diverse §§ zum Thema Schadensersatz. Und in diesem speziellen Fall gibt es auch Urteile dazu -> vgl. meine Antwort.

@DarthMario72

Einen Schadensersatz müsste er gerichtlich festlegen lassen - alles andere wäre Willkür. Das würde ich mir nicht gefallen lassen. Stell dir mal vor, da gibt es einen immer meckernden Mieter, der sich über alles und jede beschwert und die Miete mindert..... und der Vermieter würde nun den Betrag der Mietminderung einfach auf alle anderen Mieter "umlegen" und sich auf Schadensersatz berufen... fändest du das in Ordnung?

@angy2001

Das ist hier aber nicht die Situation. Hier gibt es ganz konkret eine Mietpartei, die sich über eine ganz konkrete andere Partei beschwert und die Miete wohl berechtigt gemindert hat.

Geht man weiter davon aus, was der Fragesteller hier nicht geschrieben hat, dass die WG bereits abgemahnt wurde, was aber, wie eindeutig zu lesen ist, nichts genutzt hat, sitzt der Vermieter nun auf einem Schaden, dessen Verursacher eindeutig feststeht. Es ist daher sein Recht, diesen Schaden vom Verursacher wieder einzufordern. Man muss also nicht irgendwas Diffuses konstruieren, um diese Forderung zu bestreiten.

@bwhoch2

@bwhoch2: Lies deinen Text nochmal durch. Da gibt es so einiges an Vermutungen und ich finde, auch ein Vermieter kann sich nicht nur aufgrund von Vermutungen und Verdächtigungen an der "wahrscheinlich schuldigen Mietpartei" schadlos halten.

Der Vermieter hat tatsächlich wegen der Mietminderungen einen Mietausfallschaden und deshalb grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch gegen den störenden Mieter. 

Nun hat er ja den Schaden über eure Kaution bereits ersetzt und die wg. ungerechtfertigter Bereicherung herauszuklagen dürfte scheitern, da die  Mietminderung ja qualifiziert vorgetragen zulässig vorgenommen wurde und ihm dadurch ein konkret bezifferbarer Mietausfallschaden entstand :-)

Und für diesen Schadenersatzanspruch ist es völlig unerheblich, ob er euch darauf hingewiesen oder vorher noch ermahnt hätte, euch künftig bitte so zu verhalten, wie es gesetzlich oder mietvertraglich vorher längst bestimmt war und deshalb bereits einen Mietminderungsanspruch hergab: Immer und ausnahmslos Zimmerlautstärke oder Ruhezeiten einzuhalten :-O

G imager761


Wir seien wohl zu laut. OK 2,3 vielleicht auch 4x im Monat ist das der Fall aber kein anderer Nachbar ausser dieser sagt was.

Ihr dürft aber keinmal zu laut sein!

Jetzt will der Vermieter von uns das Geld haben was der Nachbar gemindert hat

Sein gutes Recht.

MfG

Johnny

Sein Gutes Recht?:D Nein! Heute beim Anwalt gewesen. Erstmal hätte geprüft werden müssen ob diese mietminderung Gerechtigt ist. Desweiteren sagen 4 unmittelbare Nachbarn das die Lautstärke sehr wohl zumutbar ist. Persönliche Meinungen interessieren hier nicht lieber Johnny :-) "sein Gutes Recht" .naja schönen abend ;-)

@StylerTk

Sein Gutes Recht?:D Nein! Heute beim Anwalt gewesen.

Das ist die Aussage eures Anwalts? Hm, Anwälte haben die blöde Angewohnheit, ihren Klienten nach dem Mund zu reden.

@StylerTk

Genau, so sehe ich das auch. Der Vermieter kann nicht einfach seinen Schaden auf den Mieter "umlegen". Er hätte die Mietminderung nicht einfach hinnehmen dürfen und dies "weiterleiten".

@angy2001

Dann versuch mal, das dem Vermieter klar zu machen.

@angy2001

Er hätte die Mietminderung nicht einfach hinnehmen dürfen

Woher weißt du denn, dass er die Mietminderung einfach so hingenommen hat? Da in der Fragestellung nichts darüber steht, kannst du nicht wissen, ob er nicht doch geprüft hat, ob die Höhe der Mietminderung angemessen ist.

Wenn ihr die Mietminderung verursacht habt, seid ihr dem Vermieter gegenüber selbstverständlich schadenersatzpflichtig. Hierzu gibt es z. B. ein Urteil des Amtsgerichts Bremen Az.: 17 C 105/10).

OK 2,3 vielleicht auch 4x im Monat ist das der Fall 

Na also. Üblicherweise kennt man aber auch seine Pflichten bzw. weiß, wie man sich in einer Mietwohnung zu verhalten hat bzw. was man nicht darf. Darauf braucht euch kein Vermieter hinzuweisen. Für die Zukunft: haltet euch entweder an Zimmerlautstärke oder ladet eure Nachbarn zu euren Partys ein.

aber kein anderer Nachbar ausser dieser sagt was. 

Das ist irrelevant.

Da ist wohl auch das klopfen eines Schnitzels aufgeführt.

Woher wisst ihr das? Wenn das nicht gerade während der Nachtruhe passiert ist, gehört das m. E. zum normalen Gebrauch der Mietsache und berechtigt nicht zur Mietminderung.