Mietminderung bei Ausbau Dachgeschoss

6 Antworten

Mir sträuben sich mal wieder sämtliche Nackenhaare beim Lesen der vorstehenden Antworten und Kommentare! Es dürfte inzwischen zum Allgemeinwissen gehören, dass eine berechtigte Mietminderung immer prozentual ausgehend von der Bruttomiete erfolgt, das hat der BGH so entschieden. Bezüglich der Berechtigung einer Mietminderung bei Lärm durch Dachgeschossausbau hat das LG Hamburg (307 S 135/95) entschieden, dass "umfassende Bauarbeiten im Mietshaus, zum Beispiel ein Dachgeschoss ausbau, Mieter in der darunterliegenden Wohnung berechtigen, die Miete bis zu 80 Prozent zu mindern" (Entnommen aus Mieterzeitung 4/2010, Seite 14). Gehe etwas vorsichtig ran und mindere nur um 50%, auch rückwirkend ab Auftreten des Mangels (ein solcher erheblicher Mangel liegt tatsächlich vor). Zur Beweissicherung Lärmprotokoll führen, Fotos machen, Tonaufzeichnungen ebenso und Zeugenaussagen sichern. Sollte evtl. dir der geplante Ausbau des Dachgeschosses schon bei Anmietung der Wohnung bekannt gewesen sein, darfst du jedoch die Miete nicht mindern.

Da kannst Du leider gar nichts gegen unternehmen.

Solange sich der Lärm auf die normalen Arbeitszeiten (8-18 Uhr) begrenzt, hat es ein anderer Mieter zu dulden. Das ist definitiv auch kein anerkannter Grund für eine Mietminderung.

Für eine Mietminderung kannst Du nur Mängel an der Mietsache heranziehen.

haarsträubend !!!!!!!

Hallo, dass jemand baut ist normal - Du solltest dir ueberlegen, ob es wert ist, 5-10% der Kaltmiete abzuziehen und damit Stress mit dem Vermieter zu kriegen, statt 1-2 Wochen Laerm zu ertragen. Der Stress mit dem Vermieter wird laenger gehen...Frag doch lieber beim Vermieter nach wie lange die Bauarbeiten noch anhalten!

Der Vermieter ist eine Privatperson und sehr angenehm. Da würde es sicherlich Chancen geben. Übrigens der Ausbau eines Boden in der Nachbarswohnung ist keine Verbesserung des Haus...

Natürlich ist das keine angenehme Situation. Trotz alledem würde ich mit ein bißchen mehr Toleranz die Sache betrachten. Ich meine, es ist doch ne prima Sache, wenn neue Werte entstehen und es ist ja auch nur für eine begrenzte Zeit. Jeder möchte, wenn er Wohnraum bezieht eine tadellose Qualität vorfinden. Da geht es dem neuen Mieter dieses entstehenden Wohnraums nicht anders wie dir. Da gleich mit "schweren Geschützen" aufzufahren.... ich weiß nicht....

Habe Verständnis für Deine Meinung, aber der Mieter hat auch einen Anspruch auf entsprechenden Wohnwert.

Dazu gehört auch der Rahmen der Lärmbelästigung.

Es ist definitiv von der Kaltmiete abzuziehen - außer, dir wird wegen den Bauarbeiten vorübergehend das Wasser abgedreht. Aber ich frage mich, ob du überhaupt was abziehen kannst, bei mir im Mietvertrag steht z.B., dass ich Arbeiten zur Instandhaltung bzw. zur Verbesserung des Hauses zu dulden habe - weiß jetzt nicht, ob das was bei dir passiert, darunter fällt.

Deine Antwort ist definitiv falsch.