Mietminderung bei 3 Tagen Mangel?

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Hält man sich für so etwas nicht einen günstigen Heizlüfter parat?

Damit kann man die Temperatur in der Wohnung zumindest in den Räumen, in denen man sich aufhält nach oben bringen. Den Strom dafür könnte man messen und ggf. vom Vermieter Ersatz fordern.

Rechne mal mit 50 % Mietminderung für die Ausfalltage. Rechne aus, wieviel jeder Tag an Miete kostet, teile durch 2 und Du hast einen angemessenen Betrag.

natürlich habe ich einen Heizlüfter benutzt. Sonst wärs wohl auf Dauer etwas kalt geworden. Wie bei den anderen Mietbewohnern im Haus, die sich sowas gar nicht leisten können weil die ganz unten angekommen sind. Darum gehts mir auch gar nicht.

Warum sollte ich mir immer alles durch die Lappen gehen lassen. Wir leben ja in einer Welt, in der sich fast alles nur noch um Geld dreht. Wer weiß, wann die nächste unberechtigte Mieterhöhung kommt.

Okay danke für die Tipps und die Erklärung.

@GandalfPimmler

Bitte, gerne. Unberechtigte Mieterhöhungen kann man aber doch ganz einfach ablehnen unter Verweis auf die Rechtslage.

@bwhoch2

Wie genau meinst du das? Wie ist die Rechtslage?

@bwhoch2

bzw. woran macht man denn fest, ob diese berechtigt oder unberechtigt ist?

@GandalfPimmler

Befasse Dich mit den §§558 ff. des BGB. Da steht es ziemlich genau beschrieben.

@bwhoch2

perfekt. Danki

@GandalfPimmler
Warum sollte ich mir immer alles durch die Lappen gehen lassen.

Weil sich VM bei nächstmöglichem Mieterhöhungsverlangen, der Kautionsrückzahlung oder verlangter Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gern daran erinnern was sie alles dürfen, nur weil sie es auch können?

@GandalfPimmler

Mietminderung steht dir ab nachweislicher Kenntnis des VM über einen Mietmangel bis zu dessen Beseitigung zu.

Idealerweise hat er also Montag Mittag deine Mängelbeseitigungsaufforderung gelesen und bis Dienstag behoben.

Macht bei den milden Außentemperaturan günstigefalls 15% Mietminderung für einen Tag Mietmangel.

Danke für die Auszeichnung.

Wenn der Mangel innerhalb von 3 Tagen behoben wird, kannst du deswegen überhaupt nicht die Miete kürzen. Das ist ja nur ein Mittel um den Vermieter unter Druck zu setzen überhaupt tätig zu werden.

Dass eine technische Anlage ausfallen kann, ist ja normal.

Sorry aber das ist leider völliger Stuss :D Lies dir vorher die Gesetze und Urteile durch, bevor du sowas schreibst :D

@GandalfPimmler

Wie soll das denn gehen, wenn am Sonntag die Heizung ausfällt? Und es war ja auch noch ein milder Tag. Da kann man durchaus einen Pullover anziehen.

@DerHans

NOTDIENST! Anstatt zu beurteilen, ob es hier zu kalt war oder nicht, solltest du dich mal auf die Frage konzentrieren. Und da du kein Fachwissen dazu hast, solltest du es einfach komplett sein lassen. Mann Mann.

@GandalfPimmler

Man kann sich natürlich auch mit aller Gewalt mit dem Vermieter anlegen. Mach weiter so.

@DerHans

weil du ja auch die Vorgeschichte usw. kennst :D NICHT. Nun denkst du auch noch, du wüsstest, welches Verhältnis ich mit meinem Vermieter pflege. Sehr amüsant :D

Die Minderungsquote bemisst sich nach den Umständen im Einzelfall. Gesetzliche oder pauschale Vorgaben gibt es dafür nicht. Das Ausmaß der Gebrauchsbeeinträchtigung bestimmt die Minderungsquote. Insbesondere wird das Ausmaß durch die zeitliche Dauer des Ausfalls der Warmwasserversorgung bestimmt.

Da der Mieter gegenüber dem Vermieter allein bereits für die Vorhaltung der Technik zur Warmwasseraufbereitung zahlungspflichtig ist, kommt es nicht darauf an, ob und wann und inwieweit der Mieter tatsächlich warmes Wasser benötigt.

Rechtsprechung der Einzelfälle:

Kein Warmwasser nach 22 bis 7 Uhr: 7,5 % Mietminderung (AG Köln WuM 1996, 701);

Ausfall des Warmwasserboilers im Badezimmer: 15 % ((AG München NJW-RR 1991, 845);

Ausfall der Warmwasserversorgung, Wohnungstemperatur im Winter nur 15°: 70 % (AG Görlitz WuM 1998,315);

Wegfall der Warmwasserversorgung (+ Vorenthaltung des Kellers): 30 % (AG Darmstadt WuM 1983, 151).

Gerichtsurteile dürfen nicht ohne Weiteres pauschal auf die eigene Situation übertragen werden. Vielmehr bedarf es dazu der Einbeziehung der individuellen Gegebenheiten.

Quelle: mietminderung.org

Ich denke mal, dass der Vermieter kaum schneller hätte handeln können. Ein Blumenstrauß als Entschuldigung sollte dir genügen ; - )

Der Vermieter hat 2 Tage gar nicht gehandelt. Es hätte ein Notdienst kommen müssen. Es ist Winter und es sind Säuglinge und Schwerbehinderte im Haus :D

Aber deine Ansicht. Steht das auch im Gesetz mit dem Blumenstrauß?

@GandalfPimmler

Nein, aber ich denke, dass du ohne Klage überhaupt nichts erreichen kannst und umgekehrt der Vermieter dir die Hölle statt der Wohnung heiß macht, wenn du einfach die Miete verringerst.

@Still

Das stimmt natürlich. Ich habe mich ja auch noch nicht entschieden. Wollte nur mal Infos haben. Bei den paar Euro lohnt das dann sowieso nicht.