Mietminderung aufgrund von Sanierungsarbeiten in der Küche und Badezimmer

2 Antworten

Der Vermieter saniert oder baut um

Setzt der Vermieter neue Fenster ein, dämmt die Fassade oder erneuert die Installation, entsteht Baulärm. Auch wenn der Mieter den Modernisierungsmaßnahmen zugestimmt hat oder diese dulden muss, ist sein Minderungsrecht nicht ausgeschlossen (LG Mannheim WuM 1986, 139). Er kann die Miete mindern, wenn er die Wohnung während der Bauarbeiten lärmbedingt ganz oder teilweise nicht nutzen kann oder erheblicher Baulärm die Wohnqualität beeinträchtigt.

Kernsanierung mehrerer Etagen im Haus, Einsatz von Presslufthammer und Abrissbirne, 18 Monate Dauer: 20 % Mietminderung (KG Berlin 8 U 3422/06)

Bohr- und Hammergeräusche im Haus: 15 % (AG Hamburg, WuM 2007, 621).

Stemmarbeiten im Gebäude: 10 % (KG Berlin NZM 2000, 40).

Dachgeschoßausbau, Baulärm, Schmutz, Baugerüst: 22 % (LG Berlin MM 1994, 396).