Mietminderung - keine Antwort

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Eine Mietminderung wegen erheblicher Mängel ist grundsätzlich von der Bruttomiete abzuziehen.

Wenn solch Mangel bei dir vorliegt, ist die Miete kraft Gesetz gemindert. Wichtig ist, dass du den Mangel dem Vermieter anzeigst, so dass er in die Lage versetzt wird, ihn zu beseitigen. Ab diesem Zeitpunkt darfst du dann die Miete mindern. Es ist hier keine Schriftform vorgeschrieben. Sicherheitshalber sollte die Anzeige per Einwurfeinschreiben erfolgen. Dann kann der Vermieter den Erhalt nicht bestreiten. Eine Bestätigung oder Zustimmung zur Minderung ist nicht notwendig.

Danke für deine Antwort. Diese bestätigt mein Handeln. Auch wenn Email für das nächste mal die schlechtere Variante ist. Weißt du, wo ich den genauen Gesetzes Wortlaut finden kann? BGB?

Ja. Kein bestätigter Eingang, keine Rechtswirksamkeit. Solche Sachen immer durch Einschreiben mit Rückschein erledigen.

Einwurfeinschreiben ist besser.

hast du dem vermieter eine frist gesetzt? bis wan er zu antworten hat,bevor du die miete kürzt?

und ihm die chance gegeben die mängel zu beseitigen?

Wozu sollte man das tun, wenn man das nicht muss?

@MosqitoKiller

wen du das behauptest dan bitte mit beweise xD

@iche01

Wozu? Steht doch sogar exakt so im BGB...

§ 536 BGB:

"(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten."

Dier Miete ist also gemindert ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel auftritt, bis zu dem Zeitpunkt, bis der Mangel beseitigt ist, und nicht erst ab dem Ende irgendeiner Frist o.ä. . Steht absolut eindeutig so im BGB...

Warum antwortest Du hier, wenn Du nichtmal die einfachen einschlägigen Gesetzestexte kennst?

@MosqitoKiller

Sehr richtig. Der Mieter mindert also rückwirkend seit Eintritt des Mangels. Der BGH hatte hierzu Stellung bezogen. Mietobjekte müssen vom Vermieter mangelfrei zur Verfügung gestellt werden. Es kommt aber immer wieder vor, dass eine Mangelhaftigkeit vorliegt. Dann musste vor dem 01.September 2001 zügig gehandelt werden. Denn zeigte der Mieter den Mangel nicht zügig an und zahlte die Miete ungemindert und vorbehaltlos weiter, verlor der Mieter in der Regel sein Recht auf Minderung und weitere Gewährleistungsrechte. Zeitlich musste der Mieter einen längeren Zeitraum seine Rechte nicht wahrnehmen, was in der Regel bei sechs Monaten der Fall war. Nach dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 16. Juli 2002 – VIII ZR 27402 ) gilt dieser Verlust der Gewährleistungsrechte auch bei längerem Hinwarten des Mieters nicht, wobei ausdrücklich auf die Fälle nach dem 01. September 2001 (Mietrechtsreform) abgestellt wurde. Nunmehr hat der Mieter grundsätzlich und am Einzelfall orientiert auch für die Vergangenheit ein rückwirkendes Minderungsrecht.

Bei der Berechnung der Minderungsquote ist der Bezugspunkt immer die Bruttomiete. Also auch der Betriebskostenvorausleistungen.

@iche01

KOMMENTAR VON iche01ICHE01 vor ca. 2 Std. wen du das behauptest dan bitte mit beweise xD<

Dem Wortlaut des Gesetzes nach ist die Minderung keineswegs von einer Meldung an den Vermieter abhängig, sondern lediglich vom Vorhandensein eines Mangels. Die Unterlassene Meldung eines Mangels hat nur Bedeutung, "soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte".

Eine Mietminderung ist eine einseitige Willenserklärung. Die muß nicht bestätigt werden.

Du nimmst sie vor und gut ist.

Mal davon abgesehen sollte man so wichtige Sachen besser per herkömmlicher und nicht per elektronischer Post versenden.

Kleine Korrektur: Eine Mietminderung ist keine Willenserklärung, die Miete ist bereits per Gesetz automatisch gemindert, selbst wenn der Mieter das gar nicht will...

Einwurfeinschreiben. Kostet wenig, spart viel Ärger.

Wieso wird eigentlich jedweder rechtlich wichtiger Mist per Email abgewickelt?

Es geht um einen gerichtsfesten Nachweis über die erfolgreiche Zustellung.