Mietkosten für Wasserzähler zahlen?

8 Antworten

die Mietkosten für den Wasserzähler sind auf die Mieter als Nebenkosten umlegbar, genau wie auch das Ablesen. Es gehört zu den Pflichten des Vermieters ordnungsgemäß geeichte Wasserzähler zu unterhalten und bei abgelaufenen Geräten erfolgt der Umtausch automatisch durch den Wasserversorger, da die Wasseruhren vor Ort nicht geeicht werden, aber diese Kosten sind in der Miete ohnehin enthalten.

Muss er uns darüber informieren, wenn er ein Mietgerät nimmt? Wir hatten vorher ein gekauftes Gerät, das nicht mit auf die Miete umgelegt werden darf.

@Mausi40

"die Mietkosten für den Wasserzähler sind auf die Mieter als Nebenkosten umlegbar, genau wie auch das Ablesen" Vorausgesetzt es ist vertraglich vereinbart. Darum meine Frage "Was steht denn zu den Neben-/Betriebskosten im Vertrag?"

Was steht denn zu den Neben-/Betriebskosten im Vertrag?

Ganz pauschal gesagt, der Vermieter muß nicht über neu hinzu gekommene NK informieren.

Über einen Austausch des gemieteten Zählers muß der Mieter nur insofern informiert werden wenn der Zähler in der Wohnung bzw. sich in Räumlichkeiten befindet die ausschließlich dem Mieter zugänglich sind. Dazu gibt es ein Protokoll mit Zählerstand des "alten" Zählers und Zählerstand des "neuen" Zählers (der im Normalfall 0 ist).

Hallo Mausi40, es ist üblich, dass Hzg.- bezw. Wasserzähler mindestens alle 5 Jahre erneuert werden müssen. Diese Zähler werden üblicher Weise nicht gekauft sondern geliehen. Der Austausch dieser Zähler ist dann erheblich günstiger als ein Neukauf! Berücksichtige bitte, dass diese Zähler geeicht sind und als Neueinkauf bei ca. 50,-- Euro plus Eichgebühr liegen. Der Ein. -und Ausbau käme noch dazu! Die monatliche Miegebühr liegt im allgemeinen bei 1,-- Euro pro Zähler. Ich hoffe diese Antwort war für Dich hilfreich Mit freundlichen Grüssen, Hk.

Der Hauptzähler wird vom Versorger kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Unterzähler in den Wohnungen bauen und tauschen zur Fälligkeit (Eichfrist 6 Jahre KWZ, 5 Jahre WWZ) die Dienstleister ISTA, TECHEM, BRUNERA und wie sie alle heißen. Sie vermieten diese an den Vermieter, ist natürlich ein tolles Geschäft. Allein mit der Miete eines Jahres ist der Zähler bezahlt. Lasst euch die Originalrechnung des Dienstleisters zeigen, da seht ihr, ob er Miete berechnet hat oder nicht. In der Regel stellt er für jede Wohnung eine Abrechnung, da steht dann die Zählermiete wie auch Ablesegebühr mit drin.

wie schon gefragt, muss er uns vorher über eine Miete benachrichtigen, vorher haben wir nämlich nichts bezahlen müssen. Komischer Weise ist bei unserem Nachbarn keine Miete für das Gerät fällig.

@Mausi40

nein, er muss nicht informieren und er kann nach und nach die Wohnungen umrüsten, dies kann dann zur Folge haben, dass eine Wohnung bereits Miete zahlen muss, die andere nicht.

@Mausi40

Der Vermieter ist da in seiner Entscheidung frei, eine Benachrichtigung ist nicht nötig. Die Abrechnungsfirmen regeln die Ablesegebühren und Zählermiete vertraglich mit dem jeweiligen Vermieter. In den Verträgen fordern die Firmen generell Miete für die von ihnen eingebauten Zähler. Das trifft auch für die Heizkostenverteiler so zu.

@albatros,

Die Firmen ista, techem, Brunata setzen automatisch bei einem Vertrag über die Mietung der Geräte die Preise ein.

Die Information hier kommt zu anderen Ergebnissen, wenn alle Wohnungen mit einem Wasserzähler ausgestattet werden: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/w/1wasseruhren.html

Wenn also schon der Ersteinbau eines Wasserzählers zulässig ist, dann auch die Miete eines solchen Gerätes.