Mietkautionspfändung durch Dritte rechtens, obwohl Kaution von Angehörigen gezahlt wurde
Einen schönen guten Morgen allerseits, ich stehe vor folgendem Problem und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen (evtl. sogar mit Urteilen in ähnlichen Fällen oder Paragraphen auf die ich mich beziehen könnte):
Person A = (Mieter); Person B = (Bruder von Person A); Vermieter = Wohnungsgesellschaft; Dritte = Firma mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB)
A hat vor ca. 7 Jahren eine Wohnung bei Vermieter angemietet. Da A jedoch kaum Einkommen (Hartz-IV Empfänger) hatte bzw. immer noch nicht hat, bezahlt B die Kaution, dies wird vom Vermieter auch akzeptiert. Zwischen A und B wird vertraglich mit Unterschrift festgehalten, dass die Summe für die Kaution zu verwenden ist und nach Auszug (und nach Abrechnung eventueller Ansprüche durch den Vermieter) in Absprache mit dem Vermieter vollständig auf B's Konto zu überweisen ist. Soweit so gut.
Nun bekommt Vermieter jedoch Ende 2010 von Dritte die PfüB zugestellt und A zieht Ende 2011 aus der Wohnung aus und in ein anderes Bundesland. Vermieter meint nun jedoch auf Grund des PfüB den entsprechenden Anteil der Kaution an Dritte zahlen zu müssen (Ansprüche seitens des Vermieters auf die Kaution bestehen nicht).
Da B nicht schon wieder für A einspringen kann und will, ist meine Frage, ob B's Vertrag nicht Vorrang hat, bzw. wie B an sein Geld kommen kann (von A direkt ist es immer noch nicht zu holen).
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Grüße Marv
7 Antworten
B wäre besser beraten gewesen, eine Bürgschaft oder (eigenen!) Mietkautionsvertrag mit einer Kautionskasse gegenüber dem V übernommen zu haben :-(
Das an A geliehene Geld der Kaution sieht er so nicht wieder :-(
Vertragrechtlich ist die Kaution von A geschuldet und fällt ihm auch wieder zu, wenn sie nicht beansprucht wurde. Weder Mittelherkunft noch Vereinbarungen berechtigen V, mit wirksamen PfüB anders zu verfahren: sobald der Sperrvermerk entfernt wurde, ist das dem A zurechenbares Vermögen und voll pfändbar :-(
G imager761.
in dem Fall hat der Staat das Pfändungsvorrecht. Person A ist in dem Fall zu allererst die Schuldenzahlung an den Staat schuldig- unabhängig wer die Kaution geleistet hat. Somit ist der Vermieter tatsächlich verpflichtet diese zurückzuhalten und an den Dritten (Staat) herausgeben zu müssen.
es ist schon ein Unterschied, ob der Staat ein Gläubiger ist- aber in dem Fall würde ich einen Anwalt aufsuchen.
Einen netten Bruder hast du da. Er hätte angeben müssen, dass die Kaution nicht pfändbar ist, weil sie gar nicht sein sondern dein Geld war. Bei ihm ist immer noch nichts zu holen...deine Forderung besteht aber weiterhin - nun eben gegen ihn und nicht gegenüber seinem alten Vermieter. Wie kommst du weiter? Erwirke selbst einen Titel gegen deinen Bruder, dazu muss du die Forderung jetzt als fällig definieren. Mach es schriftlich mit ihm.
Zwischen A und B wird vertraglich mit Unterschrift festgehalten,
Das war der Fehler. Es hätte einer Vereinbarung zwischen B und dem Vermieter bedurft.
B´s vertrag hat keinen vorrang, b´s vertrag kann sich b an die backe klemmen
b hat a geld geliehen
dieses geld hat jetzt ein anderer, a hat jetzt schulden bei b(zusätzlich zu seinen sonstigen)
Vielen Dank für die schnelle Antwort, aber ich hab mich wohl in einem Punkt etwas undeutlich ausgedrückt, der PfÜB kommt von einer externen (Gewinnspiel-)Firma bei der A Schulden hat, nicht vom Staat. Ich denke mal, dass das an der Grundsituation nichts ändert oder?
Grüße Marv