Mietkaution verschwunden

10 Antworten

Kautionen:

Der Erwerber tritt voll in die Kautionsverpflichtungen ein. Das heißt auch, dass er gegenüber dem Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses insoweit über die Kaution später abrechnen muss und diese einschließlich der dem Mieter zustehenden Zinsen an diesen zurückgezahlt. Der Erwerber kann keineswegs den Mieter darauf verweisen, dass er Kaution jea nicht erhalten habe. Noch weitergehender ist der Mieter geschützt: kann der Erwerber (neue Vermieter) die Kaution nicht zurückzahlen, so haftet für die Rückgewähr weiterhin der alte Vermieter ! § 566 a BGB.

Praxistipp: Der Erwerber sollte sich beim Erwerb sämtliche Sicherheiten der Mieter rechtswirksam vom Verkäufer übertragen lassen. In der Regel (je nach Anlageform) ist dazu die Zustimmung oder Mitwirkung der Mieter nicht erforderlich. Die Übergabe der Mietsicherheiten sollte im notariellen Grundstückskaufvertrag zur Absicherung geregelt werden.

Quelle http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/eigentumswechsel.htm

Nein, den Mietvertrag hast du ja mit Frau X abgeschlossen. Daher bin ich der Meinung, das diese auch für die Kaution weiterhin zuständig ist, wenn dies nicht in einem Vertrag mit deinem neuen Vermieter anders geregelt wurde. Die Tochter hat außerdem nicht patzig zu reagieren, sondern die anständig Auskunft zu geben. Da merkt man schon, dass an der Sache etwas faul ist.

Daher bin ich der Meinung, das diese auch für die Kaution weiterhin zuständig ist,

Zuständig ist der gerade aktuelle Vermieter.

wenn dies nicht in einem Vertrag mit deinem neuen Vermieter anders geregelt wurde.

Neuer Vermieter bedeutet nicht neuer Vertrag.

Geh einfach zum Anwalt.

Der wird dir helfen ;-)

Bist du Mitglied im Mieterverein, die können dir da helfen! Ich würde auch meinen, das alle Rechte und Pflichten beim Kauf des Hauses auf den Käufer (dein jetziger Vermieter) übergegangen sind. Hast du mit dem neuen Vermieter einen neuen Mietvertrag abgeschlossen oder hat er den von der Vorbesitzerin übernommen. Wenn ja, dann hätte er sich auch um die Aushändigung der Kaution kümmern müssen. Aber ... bin kein Anwalt! Vielleicht hilft ja diese Seite: http://haerlein.blog.de/2012/10/10/mietrecht-anspruch-mietkaution-vermieter-mietsache-veraeussert-bevor-mieter-vereinbarte-kaution-erbracht-15018885/ Danach hat die Vorbesitzerin solange Anspruch auf die Kaution, bis alle ihre Ansprüche aus dem Mietverhältnis mit dir abgegolten sind. Danach geht der Anspruch auf die Kaution auf den neuen Erwerber, also deinem jetzigen Vermieter über. Der muss sich also um die Aushändigung der Kaution an ihn kümmern und sie dir dann nach Abgeltung seiner Ansprüche (Zurückbehalt eines Teils der Kaution für die noch zu machende Betriebs-/Heizkostenabrechnung, innerhalb der nächsten 6 Monate) auszahlen.

Hallo,

Du hast einen gültigen Mietvertrag. Du hast eine Quittung zur Kaution.

Wie oft die Wohnung den Besitzer wechselt ist sch...egal. Der jetzige Vermieter ist Mietvertragsnachfolger (Rechtsnachfolger) und somit für Deine Kaution inkl. gesetz. Verzinsung verantwortlich.

Wenn jemand anzeigen, dann Deinen jetzigen Vermieter. Wenn der Penner, versäumt hat die Unterlagen (Sparbuch o.ä.) zusammmen zu bekommen, dann ist es ausschließlich seine Schuld. Er kann die Vorbesitzerin verklagen, wenn er Spaß hat.

Gruß