Mietkaution für Unterhaltspflichtige Kinder

5 Antworten

Die Mietsicherheit(Kaution) bezieht sich auf die Höhe der Miete (bis zum Dreifachen der Nettomiete) und hat nichts mit Kindesunterhalt zu tun. Zu leisten ist die Kaution vom Besitzer der Wohnung , dem Mieter. Das kann in drei Raten erfolgen, auch wenn im MV etwas andres steht. Der Gesetzgeber hat das so festgeschrieben.

Mietkautionen gelten in der Regel nicht als Mehr- oder Sonderbedarf beim Unterhalt für minderjährige Kinder.

Es gibt zwar ein (!) Urteil des OLG München von 1999, welches eine Mietkaution als Sonderbedarf bewertet, allerdings für die Wohnung des inzwischen volljährigen Kindes....
(Urteile sind ohnehin nur "Einzelfallentscheidungen", die keine allgemeine Gesetzmäßigkeit darstellen....)

Würde die Mietkaution hier doch als Sonderbedarf angesehen, so müssten sich die Eltern daran (am Anteil der Kinder) nicht jeweils hälftig beteiligen, sondern anteilig im Verhältnis ihrer Einkommen zueinander....

Sonderkosten sind zu teilen und werden nicht vom gesetzlichen Pflichtteil abgedeckt.

Es sind ja EURE Kinder.

Also müsste er bei einer Mietkaution von 1200€ bei zwei Kindern 400€ und ich 800€ zahlen?? 1200÷3=400 p.P. 2 Kinder also 800 wovon ich ja auch die Hälfte tragen muss. Seh ich das so richtig??

nein, da die Kaution ja wieder zurückgezahlt wird: würde die Mutter dir deinen Anteil dann wieder herausgeben????

Einfache Antwort: nein, du brauchst dich nicht daran zu beteiligen. Die Frauen sehen das bestimmt gerne wenn das geschehen würde. Da eine Mietkaution nicht zum tgl. Leben u. der Versorgung der Kinder gehört musst du nichts abdrücken. So sehe ich das. Frage aber am besten einen Anwalt deines vertrauens zu diesem Thema.