mietkaution bekommen ohne zustimmund von vermieter

6 Antworten

Du kannst zur Bank gehen und das Geld ohne Zustimmung des Vermieters abheben, wenn es die Bank Dir auszahlt.

Zahlt es die Bank nicht aus, dann musst Du Dich an den Vermieter wenden, der Dir die Kaution entweder auszahlt, erklärt, warum er ganz oder teilweise nicht zurückzahlt (am besten schriftlich) oder Dir ein Dokument unterschreibt, in dem der Bank die Auszahlung an Dich frei gegeben wird.

Deine Kaution wurde auf ein Kautionskonto eingezahlt. Dein Anspruch auf Auszahlung der Kaution 4 Jahre nach Auszug aus der Wohnung dürfte inzwischen verjährt sein. Er unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Wenn du nicht innert dieser Zeit gerichtlich die Kaution eingefordert hast wurde die V. nicht gehemmt und kannst die 900 EUR vergessen. Jetzt kannst du den Vermieter nur um Rückzahlung bitten, er muss dieser Bitte aber nicht mehr folgen.

das konto besteht noch auf meinem namen habe aber leider mitbekommen das der vermieter leider verstorben ist was kann ich tun mfg techwood

@techwoood

Ich empfehle folgendes;

Du hast sicher bei der Anlage der Kaution von der Bank ein Schriftstück erhalten in welchem dokumentiert ist wie viel eingezahlt wurde und dass nur mit Zustimmung des Vermieters die Auszahlung an dich möglich ist. Sprich nun bei deiner Bank persönlich vor und lege das Schriftstück vor und sag, dass du das Geld zurückwillst, da das Mietverhältnis nicht mehr besteht. Da wird dir wohl ein Vordruck ausgehändigt werden (evtl. füllt den die Dame / der Herr am Schalter auch gleich am PC aus). Den müsste dann der Vermieter unterschreiben und damit den Betrag zuzüglich Zinsen zur Auszahlung freigeben. Damit zurück zur Bank und du bekommst das Geld entweder ausgezahlt oder auf dein Konto überwiesen.

Nun ist der Vermieter gestorben. Du bräuchtest also eine beglaubigte Kopie des Erbscheines des Erben. Dieser müsste natürlich die Erlaubnis zur Auszahlung auch unterschreiben.

Eine andre Möglichkeit wäre, gemeinsam mit dem Erben zur Bank zu gehen und gleich dort alles erledigen. Er bräuchte aber trotzdem den Erbschein.

Normalerweise ist ein solches Konto von beiden zu unterschreiben bei einer Auflösung. Ohne den Vermieter wird das also gar nicht gehen.

Handelt es sich bei der Mietkaution um Genossenschaftsanteile? Wenn dem so wäre müsste es eine Genossenschaftssatzung geben, in der festgehalten ist - ab wann die Gen.-Anteile wieder zurückgegeben werden können - Sie müssten dann den hinterlegten Betrag plus Zinseszinsen zurückerhalten. In der Regel ist dies 1 Jahr nach Auszug möglich, jedoch ist das von Genossenschaft zu Gen. unterschiedlich. Ich denke wenn bereits vier Jahre vergangen sind, sollte dies jetzt aufjedenfall möglich sein. Suchen Sie dazu die entsprechenden Unterlagen heraus, wenden Sie sich an die Genossenschaft und bitten Sie um die Freugabe bei der hinterlegten Bank. Dann sollten Sie zu ihrem Geld kommen.

Grüsse

Man könnte auch kurze sinnvolle Sätze schreiben, das mal vorweg. Groß/Kleinschreibung würde das Lesen auch angenehmer machen...

Wenn die MS vorher vom Jobcenter bezahlt wurde und das Geld ans Jobcenter zurückgezahlt wurde, spielt das hier nun keine Rolle mehr.

Wahrscheinlich handelt es sich nur um eine Information zum Kontostand, denn eine Kontovollmacht dürftest du eigentlich nicht haben, denn was nützt eine Mietsicherheit, wenn der Mieter das Geld nach Lust und Laune verprassen kann.

Wenn du das Geld aber tatsächlich abheben kannst und kein Mieter mehr bist, dann darfst du das auch.